Wartungs- und Prüfleistungen für hand- und kraftbetätigte Anlagen mit und ohne Feststellanlagen
Bekanntmachung: Wartungs- und Prüfleistungen für hand- und kraftbetätigte Anlagen, mit und ohne Feststellanlagen, VOEK 174-25
Wartungs- und Prüfleistungen für hand- und kraftbetätigte Anlagen mit und ohne Feststellanlagen: jährliche Wartung und Funktionsprüfungen von Türen, Toren, Schranken und Polleranlagen gemäß DIN 14677, sicherheitstechnische Prüfungen nach ASR A1.7 und DGUV Grundsatz 308-006 für kraftbetätigte Anlagen, sowie DGUV-V4-Prüfungen für ortsfeste Anlagen alle 4 Jahre. Die Leistungen umfassen zudem die jährliche Dokumentation, Erstellung und Pflege detaillierter Bestandslisten sowie bei Bedarf zusätzliche monatliche Funktionsprüfungen, Lieferung von Betriebs- und Prüfbüchern, Bereitstellung einer Hubarbeitsbühne und außerplanmäßige Entstörungseinsätze.
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