Werkschutzleistungen für GSI Helmholtzzentrum
Bekanntmachung: Rahmenvereinbarung Werkschutz 2027-2033
Werkschutzleistungen: Rahmenvertrag für den flexiblen, bedarfsgerechten Abruf von Sicherheitsdienstleistungen, Bereitstellung von qualifiziertem und ortskundigem Personal. Die Leistungen umfassen Regel- und Vertretungsleistungen wie Werkschutz-, Leitstellen- und Empfangsdienst an der Hauptpforte im 24/7-Betrieb sowie vertretungsweisen Empfangs- und Servicedienst am KBW. Bedarfsleistungen für zusätzliches Personal werden als planbare Bedarfsleistung (Anzeige mindestens drei Werktage im Voraus, Bestätigung innerhalb von acht Stunden) oder als kurzfristige Bedarfsleistung (Bereitstellung innerhalb von 120 Minuten nach Abruf, mit Zuschlag) abgerufen. Für jede abgerufene Kraft und Einsatz einer Bedarfsleistung werden mindestens vier Stunden vergütet. Ebenfalls enthalten sind Sicherheitsberatung, Analyse und Fachplanung, wobei die laufende Beratung in den Einheitspreisen abgegolten ist und schriftliche Ausarbeitungen gesondert abgerufen werden. Der Auftragnehmer muss flexibel auf dynamische Entwicklungen wie FAIR-Baustellenentwicklung, Perimeter- und Videoüberwachungsausweitung, drohnengestützte Überwachung und bauliche Änderungen reagieren können. Absagen bestätigter Einzelabrufe sind bis 48 Stunden vor Einsatzbeginn kostenfrei, bei späterer Absage werden 50 % der abgerufenen Stunden vergütet, nach Dienstantritt die tatsächlich geleisteten Stunden, mindestens jedoch die Mindestabrufdauer. Laufzeit des Rahmenvertrags: 2027 bis 2033.
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