WGA-Eigenrisikoträger-Versicherung
WGA-Eigenrisikoträger-Versicherung: Abschluss einer neuen Versicherung ab dem 01.01.2027 zur Abdeckung aller zurechenbaren Lasten der WGA-Eigenrisikoträgerschaft. Dies umfasst die Basisdeckung sowie das Auslaufrisiko. Die Eigenrisikoträgerschaft für das Krankenversicherungsgesetz soll während der gesamten Laufzeit der neuen WGA-Versicherung beibehalten werden.
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