WGA-ERD Versicherung
WGA-Eigenrisikoträgerversicherung: Finanzierung der dem Arbeitgeber zurechenbaren WGA-vast und WGA-flex Leistungen; Deckung für alle Mitarbeiter (unbefristet, befristet, im In- und Ausland tätig, Abrufkräfte, flexible Kräfte unter Krankengeldgesetz), deren WGA-Leistungen dem Eigenrisikoträger zugerechnet werden; gemäß Gesetzgebung vom 1. Januar 2017. Zum Stichtag 1. Januar 2026 waren 425 Mitarbeiter beschäftigt, die relevante Lohnsum beträgt 21.772.775,00 €.
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