Zimmerer- und Dachklempnerarbeiten für die Erweiterung des Speisesaals der Siedlungsgrundschule
Zimmerer- und Dachklempnerarbeiten für die Erweiterung des Speisesaals der Siedlungsgrundschule: Anbau eines rechteckigen Anbaus mit flach geneigtem, nicht ausgebautem Pultdach ohne Unterkellerung an den Giebel des vorhandenen, zweigeschossigen, unterkellerten Hortgebäudes. Zwei vorhandene Fensteröffnungen werden als Durchgang umgebaut. Die Leistungen umfassen die Errichtung des neuen Anbaus mit 22,5 m Arbeits-/Schutzgerüst an Traufe und Ortgang, 16 Stück Dachdeckenbalken aus BSH, GL28h, nicht sichtbar, 10/24 cm, Länge 5,3 m, 62 m² Holzschalung (d=24 mm, Brettbreite ≤ 16 cm) als Auflagerkonstruktion für die Doppelstehfalzdeckung, 62 m² Doppelstehfalzdeckung aus Titanzinkblech (Breite 600 mm) walzblank mit zusätzlichem Falzdichtungsband bei 3,5° Dachneigung, komplett mit strukturierter Trennlage, als "Harte Bedachung" beständig gegen Flugfeuer. Weiterhin 11,7 m Ausbildung Traufkasten 2-seitig verschalt mit Lüftungsgitter und Farbbeschichtung, 11,7 m Wandanschluss mit Lüftung am Pultdachabschuss/Anschluss ans Bestandsgebäude inklusive Lochbleche, Hafte/Vorstoßbleche, Kappleiste, Dichtbänder, 10,5 m Abdeckung an den Ortgängen inklusive Ab- und Anschlüsse, sowie 11,7 m vorgehängte Rinne inklusive Fall- und Standrohren. Nebenangebote sind zugelassen, müssen aber alle Vorgaben der Ausführungsplanung und Ausschreibung einhalten, Änderungsvorschläge bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber und Behörden, und eine Beschreibung aller Änderungen sowie Nachweise der Gleichwertigkeit bei Materialsubstitutionen sind erforderlich. Der Bieter muss die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes nachweisen, inklusive Umweltverträglichkeit der Baustoffe. Bei Nichtausführung des Nebenangebots trägt der Auftragnehmer Mehrkosten oder realisiert das Hauptangebot zu den Kosten des Nebenangebots. Nebenangebote müssen alle Risiken berücksichtigen, die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einhalten und den technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung genügen. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen, insbesondere zur Altlastenproblematik. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen erfordern Abstimmungen mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden und deren Zustimmung. Weitere Positionen laut Vergabeunterlagen.
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