Was ist die De-minimis-Regelung?
Die De-minimis-Regelung ist eine EU-Verordnung, die staatliche Beihilfen unterhalb bestimmter Schwellenwerte von der Notifizierungspflicht bei der EU-Kommission befreit. Der Grundgedanke: Kleinbeihilfen haben keine spürbaren Auswirkungen auf den Wettbewerb im EU-Binnenmarkt.
Aktuelle Schwellenwerte
Mit der neuen De-minimis-Verordnung (EU) 2023/2831, gültig seit Januar 2024:
- Allgemeine De-minimis-Beihilfe: 300.000 € pro Unternehmen über drei Steuerjahre (zuvor 200.000 €)
- DAWI-De-minimis: 750.000 € für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (zuvor 500.000 €)
- Agrar-De-minimis: 25.000 € (zuvor 20.000 €)
- Fischerei-De-minimis: 40.000 € (zuvor 30.000 €)
Funktionsweise
Die De-minimis-Regelung funktioniert als Freistellungsmechanismus:
- Keine Genehmigung nötig: Beihilfen unterhalb der Schwelle müssen nicht bei der EU-Kommission angemeldet werden
- Kumulierung: Alle De-minimis-Beihilfen eines Unternehmens über drei Jahre werden zusammengerechnet
- Transparenzpflicht: Seit 2024 gibt es ein EU-weites De-minimis-Register
- Unternehmensbegriff: Verbundene Unternehmen gelten als ein einziges Unternehmen
Relevanz für das Vergabewesen
Die De-minimis-Regelung berührt das Vergabewesen in mehreren Bereichen:
- Fördermittel und Vergabepflicht: Zuwendungsempfänger, die De-minimis-Beihilfen erhalten, unterliegen möglicherweise Vergabepflichten
- Bevorzugungsregelungen: Manche Vergabestellen gewähren De-minimis-Vorteile (z.B. Preisnachlässe für lokale Unternehmen)
- Öffentliche Aufträge: Wenn die Vergütung über dem Marktpreis liegt, kann die Differenz eine Beihilfe darstellen
Kumulierung und Monitoring
Besonders wichtig ist die korrekte Kumulierung:
- Alle De-minimis-Beihilfen des Unternehmens und verbundener Unternehmen zählen zusammen
- Der Dreijahreszeitraum berechnet sich rollierend
- Bei Überschreitung der Schwelle wird die gesamte letzte Beihilfe unrechtmäßig (nicht nur der überschreitende Teil)
Neues De-minimis-Register (seit 2024)
Die EU hat ein zentrales Register für De-minimis-Beihilfen eingeführt:
- Mitgliedstaaten müssen Beihilfen registrieren
- Unternehmen müssen keine Eigenerklärungen mehr abgeben (Übergangszeit)
- Erhöhte Rechtssicherheit für Beihilfegeber und -empfänger
Praxistipp
Unternehmen sollten alle erhaltenen De-minimis-Beihilfen sorgfältig dokumentieren und den Dreijahreszeitraum überwachen. Bei neuen Fördermittelanträgen muss der verbleibende De-minimis-Rahmen angegeben werden. Bei verbundenen Unternehmen ist besondere Vorsicht geboten.