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Allgemein

De-minimis

EU-Regelung für Kleinbeihilfen, die öffentliche Förderungen unterhalb bestimmter Schwellenwerte von der Genehmigungspflicht befreit.

Was ist die De-minimis-Regelung?

Die De-minimis-Regelung ist eine EU-Verordnung, die staatliche Beihilfen unterhalb bestimmter Schwellenwerte von der Notifizierungspflicht bei der EU-Kommission befreit. Der Grundgedanke: Kleinbeihilfen haben keine spürbaren Auswirkungen auf den Wettbewerb im EU-Binnenmarkt.

Aktuelle Schwellenwerte

Mit der neuen De-minimis-Verordnung (EU) 2023/2831, gültig seit Januar 2024:

  • Allgemeine De-minimis-Beihilfe: 300.000 € pro Unternehmen über drei Steuerjahre (zuvor 200.000 €)
  • DAWI-De-minimis: 750.000 € für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (zuvor 500.000 €)
  • Agrar-De-minimis: 25.000 € (zuvor 20.000 €)
  • Fischerei-De-minimis: 40.000 € (zuvor 30.000 €)

Funktionsweise

Die De-minimis-Regelung funktioniert als Freistellungsmechanismus:

  1. Keine Genehmigung nötig: Beihilfen unterhalb der Schwelle müssen nicht bei der EU-Kommission angemeldet werden
  2. Kumulierung: Alle De-minimis-Beihilfen eines Unternehmens über drei Jahre werden zusammengerechnet
  3. Transparenzpflicht: Seit 2024 gibt es ein EU-weites De-minimis-Register
  4. Unternehmensbegriff: Verbundene Unternehmen gelten als ein einziges Unternehmen

Relevanz für das Vergabewesen

Die De-minimis-Regelung berührt das Vergabewesen in mehreren Bereichen:

  • Fördermittel und Vergabepflicht: Zuwendungsempfänger, die De-minimis-Beihilfen erhalten, unterliegen möglicherweise Vergabepflichten
  • Bevorzugungsregelungen: Manche Vergabestellen gewähren De-minimis-Vorteile (z.B. Preisnachlässe für lokale Unternehmen)
  • Öffentliche Aufträge: Wenn die Vergütung über dem Marktpreis liegt, kann die Differenz eine Beihilfe darstellen

Kumulierung und Monitoring

Besonders wichtig ist die korrekte Kumulierung:

  • Alle De-minimis-Beihilfen des Unternehmens und verbundener Unternehmen zählen zusammen
  • Der Dreijahreszeitraum berechnet sich rollierend
  • Bei Überschreitung der Schwelle wird die gesamte letzte Beihilfe unrechtmäßig (nicht nur der überschreitende Teil)

Neues De-minimis-Register (seit 2024)

Die EU hat ein zentrales Register für De-minimis-Beihilfen eingeführt:

  • Mitgliedstaaten müssen Beihilfen registrieren
  • Unternehmen müssen keine Eigenerklärungen mehr abgeben (Übergangszeit)
  • Erhöhte Rechtssicherheit für Beihilfegeber und -empfänger

Praxistipp

Unternehmen sollten alle erhaltenen De-minimis-Beihilfen sorgfältig dokumentieren und den Dreijahreszeitraum überwachen. Bei neuen Fördermittelanträgen muss der verbleibende De-minimis-Rahmen angegeben werden. Bei verbundenen Unternehmen ist besondere Vorsicht geboten.

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