Was ist Vergaberecht?
Das Vergaberecht umfasst alle Rechtsnormen, die festlegen, wie die öffentliche Hand Aufträge für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen an Unternehmen vergeben muss. Ziel ist ein transparenter, diskriminierungsfreier Wettbewerb um öffentliche Aufträge.
Rechtsrahmen in Deutschland
Das deutsche Vergaberecht ist zweistufig aufgebaut:
Oberschwellenbereich (ab EU-Schwellenwerten):
- GWB Teil 4 (§§ 97–184) – Grundlagen und Rechtsschutz
- VgV – Vergabeverordnung für Liefer- und Dienstleistungen
- VOB/A Abschnitt 2 – Bauaufträge ab EU-Schwellenwert
- SektVO – Sektorenverordnung (Wasser, Energie, Verkehr)
- KonzVgV – Konzessionsvergabeverordnung
Unterschwellenbereich (unterhalb EU-Schwellenwerte):
- UVgO – Unterschwellenvergabeordnung
- VOB/A Abschnitt 1 – Bauaufträge unter EU-Schwellenwert
- Landesvergabegesetze der Bundesländer
EU-Richtlinien
Das deutsche Vergaberecht basiert auf drei zentralen EU-Richtlinien:
- 2014/24/EU – Klassische Vergaberichtlinie
- 2014/25/EU – Sektorenrichtlinie
- 2014/23/EU – Konzessionsrichtlinie
Diese wurden mit der Vergaberechtsreform 2016 in deutsches Recht umgesetzt.
Grundprinzipien
Die fünf Vergabegrundsätze nach § 97 GWB:
- Wettbewerb – Ausreichender Wettbewerb muss sichergestellt werden
- Transparenz – Verfahren müssen nachvollziehbar und dokumentiert sein
- Gleichbehandlung – Alle Bieter müssen gleich behandelt werden
- Verhältnismäßigkeit – Anforderungen müssen angemessen sein
- Wirtschaftlichkeit – Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot
Rechtsschutz im Vergaberecht
Unternehmen, die sich im Verfahren benachteiligt sehen, können Vergabeverstöße rügen:
- Vergabekammer – Erste Instanz für Nachprüfungsanträge (Oberschwellenbereich)
- OLG-Vergabesenat – Beschwerdeinstanz gegen Entscheidungen der Vergabekammer
- Im Unterschwellenbereich: Zivilgerichte
Aktuelle Schwellenwerte (2024–2025)
| Auftragsart | Schwellenwert |
|---|---|
| Bauaufträge | 5.538.000 € |
| Liefer- & Dienstleistungen | 221.000 € |
| Liefer- & Dienstleistungen (Bund) | 143.000 € |
Vergaberecht in der Praxis
Für Unternehmen bedeutet Vergaberecht vor allem:
- Formale Anforderungen an Angebote und Teilnahmeanträge
- Fristen für Angebotsabgabe und Nachprüfung
- Eignungskriterien (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit)
- Zuschlagskriterien (Preis, Qualität, Nachhaltigkeit)
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