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Rechtliches

Vergaberecht

Gesamtheit der Rechtsnormen, die regeln, wie öffentliche Auftraggeber Aufträge an Unternehmen vergeben müssen.

Was ist Vergaberecht?

Das Vergaberecht umfasst alle Rechtsnormen, die festlegen, wie die öffentliche Hand Aufträge für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen an Unternehmen vergeben muss. Ziel ist ein transparenter, diskriminierungsfreier Wettbewerb um öffentliche Aufträge.

Rechtsrahmen in Deutschland

Das deutsche Vergaberecht ist zweistufig aufgebaut:

Oberschwellenbereich (ab EU-Schwellenwerten):

  • GWB Teil 4 (§§ 97–184) – Grundlagen und Rechtsschutz
  • VgV – Vergabeverordnung für Liefer- und Dienstleistungen
  • VOB/A Abschnitt 2 – Bauaufträge ab EU-Schwellenwert
  • SektVO – Sektorenverordnung (Wasser, Energie, Verkehr)
  • KonzVgV – Konzessionsvergabeverordnung

Unterschwellenbereich (unterhalb EU-Schwellenwerte):

  • UVgO – Unterschwellenvergabeordnung
  • VOB/A Abschnitt 1 – Bauaufträge unter EU-Schwellenwert
  • Landesvergabegesetze der Bundesländer

EU-Richtlinien

Das deutsche Vergaberecht basiert auf drei zentralen EU-Richtlinien:

  • 2014/24/EU – Klassische Vergaberichtlinie
  • 2014/25/EU – Sektorenrichtlinie
  • 2014/23/EU – Konzessionsrichtlinie

Diese wurden mit der Vergaberechtsreform 2016 in deutsches Recht umgesetzt.

Grundprinzipien

Die fünf Vergabegrundsätze nach § 97 GWB:

  1. Wettbewerb – Ausreichender Wettbewerb muss sichergestellt werden
  2. Transparenz – Verfahren müssen nachvollziehbar und dokumentiert sein
  3. Gleichbehandlung – Alle Bieter müssen gleich behandelt werden
  4. Verhältnismäßigkeit – Anforderungen müssen angemessen sein
  5. Wirtschaftlichkeit – Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot

Rechtsschutz im Vergaberecht

Unternehmen, die sich im Verfahren benachteiligt sehen, können Vergabeverstöße rügen:

  • Vergabekammer – Erste Instanz für Nachprüfungsanträge (Oberschwellenbereich)
  • OLG-Vergabesenat – Beschwerdeinstanz gegen Entscheidungen der Vergabekammer
  • Im Unterschwellenbereich: Zivilgerichte

Aktuelle Schwellenwerte (2024–2025)

AuftragsartSchwellenwert
Bauaufträge5.538.000 €
Liefer- & Dienstleistungen221.000 €
Liefer- & Dienstleistungen (Bund)143.000 €

Vergaberecht in der Praxis

Für Unternehmen bedeutet Vergaberecht vor allem:

  • Formale Anforderungen an Angebote und Teilnahmeanträge
  • Fristen für Angebotsabgabe und Nachprüfung
  • Eignungskriterien (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit)
  • Zuschlagskriterien (Preis, Qualität, Nachhaltigkeit)

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