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Rechtliches

GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)

Zentrales deutsches Gesetz, das im vierten Teil die Grundlagen des öffentlichen Vergaberechts regelt.

Was ist das GWB?

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist das zentrale deutsche Wettbewerbsgesetz. Der vierte Teil (§§ 97-184 GWB) regelt das öffentliche Vergaberecht für Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte.

Wichtige Regelungen

  • § 97 GWB: Grundsätze der Vergabe (Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung)
  • § 122 GWB: Eignung der Unternehmen
  • § 127 GWB: Zuschlagskriterien
  • § 160 ff. GWB: Nachprüfungsverfahren

Anwendungsbereich

Das GWB gilt für:

  • Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte
  • Öffentliche Auftraggeber (Bund, Länder, Kommunen)
  • Sektorenauftraggeber (Energie, Wasser, Verkehr)

Rechtsschutz

Das GWB regelt auch den Rechtsschutz:

  • Vergabekammern als erste Instanz
  • Oberlandesgerichte als Beschwerdeinstanz

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