Was ist das GWB?
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist das zentrale deutsche Wettbewerbsgesetz. Der vierte Teil (§§ 97-184 GWB) regelt das öffentliche Vergaberecht für Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte.
Wichtige Regelungen
- § 97 GWB: Grundsätze der Vergabe (Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung)
- § 122 GWB: Eignung der Unternehmen
- § 127 GWB: Zuschlagskriterien
- § 160 ff. GWB: Nachprüfungsverfahren
Anwendungsbereich
Das GWB gilt für:
- Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte
- Öffentliche Auftraggeber (Bund, Länder, Kommunen)
- Sektorenauftraggeber (Energie, Wasser, Verkehr)
Rechtsschutz
Das GWB regelt auch den Rechtsschutz:
- Vergabekammern als erste Instanz
- Oberlandesgerichte als Beschwerdeinstanz