Was ist die VgV?
Die Vergabeverordnung (VgV) konkretisiert das GWB und regelt im Detail die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte.
Regelungsinhalte
- Verfahrensarten: Offenes, Nichtoffenes Verfahren etc.
- Fristen: Mindestfristen für Angebote und Teilnahmeanträge
- Eignungsprüfung: Anforderungen und Nachweise
- Zuschlagskriterien: Bewertung der Angebote
- Elektronische Vergabe: E-Vergabe-Pflicht
Wichtige Fristen (VgV)
| Verfahrensart | Angebotsfrist | Bei Vorinformation |
|---|---|---|
| Offenes Verfahren | 35 Tage | 15 Tage |
| Nichtoffenes Verfahren | 30 Tage | 10 Tage |
Anwendungsbereich
Die VgV gilt für:
- Liefer- und Dienstleistungen
- Oberhalb der EU-Schwellenwerte
- Klassische öffentliche Auftraggeber