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Rechtliches

VgV (Vergabeverordnung)

Verordnung, die das Vergabeverfahren für Liefer- und Dienstleistungen oberhalb der EU-Schwellenwerte regelt.

Was ist die VgV?

Die Vergabeverordnung (VgV) konkretisiert das GWB und regelt im Detail die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte.

Regelungsinhalte

  • Verfahrensarten: Offenes, Nichtoffenes Verfahren etc.
  • Fristen: Mindestfristen für Angebote und Teilnahmeanträge
  • Eignungsprüfung: Anforderungen und Nachweise
  • Zuschlagskriterien: Bewertung der Angebote
  • Elektronische Vergabe: E-Vergabe-Pflicht

Wichtige Fristen (VgV)

VerfahrensartAngebotsfristBei Vorinformation
Offenes Verfahren35 Tage15 Tage
Nichtoffenes Verfahren30 Tage10 Tage

Anwendungsbereich

Die VgV gilt für:

  • Liefer- und Dienstleistungen
  • Oberhalb der EU-Schwellenwerte
  • Klassische öffentliche Auftraggeber

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