Was ist eine Nachforderung?
Eine Nachforderung ist die Aufforderung des Auftraggebers an einen Bieter, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, Erklärungen oder Nachweise innerhalb einer gesetzten Frist nachzureichen. Sie ist in § 56 VgV geregelt und dient dazu, Angebote nicht wegen formaler Mängel ausschließen zu müssen.
Rechtsgrundlage
§ 56 VgV unterscheidet verschiedene Szenarien:
- Abs. 2: Nachforderung fehlender Unterlagen, Erklärungen und Nachweise – der Auftraggeber kann (EU-Vergabe) diese nachfordern
- Abs. 3: Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung betreffen, dürfen nicht nachgefordert werden
- Abs. 4: Eine Frist von mindestens 6 Kalendertagen muss gesetzt werden
Was kann nachgefordert werden?
Nachforderbar:
- Eigenerklärungen zur Eignung
- Bescheinigungen und Zertifikate
- Handelsregisterauszüge
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen
- Referenzlisten (wenn nicht wertungsrelevant)
Nicht nachforderbar:
- Das Angebot selbst (Preise, Leistungsbeschreibung)
- Unterlagen, die in die Wirtschaftlichkeitsbewertung eingehen
- Angaben, die den Wettbewerb beeinflussen würden
Pflicht oder Ermessen?
Eine zentrale Frage in der Praxis:
- Oberschwellenbereich (VgV): Der Auftraggeber hat Ermessen – er kann, muss aber nicht nachfordern
- Unterschwellenbereich (UVgO): Ebenfalls Ermessensentscheidung
- VOB/A (Bau): Differenzierte Regelung mit teilweiser Nachforderungspflicht
- Gleichbehandlung: Wenn nachgefordert wird, muss dies für alle Bieter gleich gehandhabt werden
Fristen
- Mindestens 6 Kalendertage nach VgV
- Der Auftraggeber kann längere Fristen setzen
- Nach Fristablauf ist eine Nachreichung grundsätzlich ausgeschlossen
- Eine Fristverlängerung liegt im Ermessen des Auftraggebers
Häufige Fallstricke
- Vergessene Anlagen: Häufigster Grund für Nachforderungen – Checklisten nutzen
- Veraltete Dokumente: Nachweise müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein
- Unterschrift fehlt: Formerfordernis nicht erfüllt
- Falsche Fassungen: Veraltete Versionen von Formblättern
Praxistipp
Bieter sollten vor Angebotsabgabe anhand einer Checkliste alle geforderten Unterlagen prüfen. Ein formaler Ausschluss wegen fehlender Unterlagen ist besonders ärgerlich, wenn das Angebot inhaltlich überzeugt hätte. Nicht jeder Auftraggeber nutzt die Möglichkeit zur Nachforderung.