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Vergabeverfahren

Nichtoffenes Verfahren

Das nichtoffene Verfahren ist ein Vergabeverfahren, bei dem der Auftraggeber nach öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme eine beschränkte Anzahl von Unternehmen zur Angebotsabgabe auffordert. Es ist in § 16 VgV und § 3a EU VOB/A geregelt.

Was ist ein Nichtoffenes Verfahren?

Das Nichtoffene Verfahren ist ein zweistufiges Vergabeverfahren gemäß § 16 VgV (oberhalb der EU-Schwellenwerte) und § 3a EU VOB/A (für Bauleistungen). Im Gegensatz zum offenen Verfahren durchläuft es zwei klar getrennte Phasen: den Teilnahmewettbewerb und die eigentliche Angebotsphase.

Wann kommt das Nichtoffene Verfahren zum Einsatz?

Das nichtoffene Verfahren wird bevorzugt eingesetzt bei:

  • Komplexen Projekten, bei denen nur fachlich geeignete Unternehmen ein qualifiziertes Angebot abgeben können
  • Sicherheitsrelevanten Beschaffungen, etwa im Verteidigungsbereich oder bei kritischer Infrastruktur
  • Aufträgen mit hohen technischen Anforderungen, bei denen eine Vorauswahl die Angebotsqualität sicherstellt
  • Situationen mit erwartet hoher Bieterzahl, um den Auswertungsaufwand zu begrenzen

Der zweistufige Ablauf

Phase 1 – Teilnahmewettbewerb: Der Auftraggeber veröffentlicht eine Bekanntmachung und fordert interessierte Unternehmen auf, einen Teilnahmeantrag einzureichen. Die Eignungskriterien – etwa Referenzen, Umsatz, Fachpersonal oder technische Ausstattung – werden im Voraus festgelegt. Mindestens fünf geeignete Bewerber müssen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (§ 51 VgV).

Phase 2 – Angebotsphase: Nur die ausgewählten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen und können ein Angebot einreichen. Die Zuschlagskriterien orientieren sich am wirtschaftlichsten Angebot.

Unterschied zum Offenen Verfahren

MerkmalOffenes VerfahrenNichtoffenes Verfahren
TeilnehmerAlle interessierten BieterNur vorqualifizierte Bieter
PhasenEinstufigZweistufig (Teilnahme + Angebot)
VerhandlungNicht erlaubtNicht erlaubt
MindestbieterKeine VorgabeMindestens 5

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