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Allgemein

Zuschlag

Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag an einen bestimmten Bieter zu vergeben.

Was ist ein Zuschlag?

Der Zuschlag ist die Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag an einen bestimmten Bieter zu vergeben. Mit dem Zuschlag kommt der Vertrag zustande.

Zuschlagserteilung

  • Wirtschaftlichstes Angebot: Nicht immer das billigste
  • Zuschlagskriterien: In der Bekanntmachung festgelegt
  • Preis-Leistungs-Verhältnis: Qualität und Preis werden bewertet

Informationspflichten

Vor Zuschlagserteilung muss der Auftraggeber:

  • Unterlegene Bieter informieren (§ 134 GWB)
  • Wartefrist einhalten (10-15 Tage)
  • Gründe für die Entscheidung mitteilen

Nach dem Zuschlag

  • Vertrag kommt zustande
  • Auftraggeber informiert andere Bieter
  • Veröffentlichung der Auftragsvergabe

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