Was ist ein Zuschlag?
Der Zuschlag ist die Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag an einen bestimmten Bieter zu vergeben. Mit dem Zuschlag kommt der Vertrag zustande.
Zuschlagserteilung
- Wirtschaftlichstes Angebot: Nicht immer das billigste
- Zuschlagskriterien: In der Bekanntmachung festgelegt
- Preis-Leistungs-Verhältnis: Qualität und Preis werden bewertet
Informationspflichten
Vor Zuschlagserteilung muss der Auftraggeber:
- Unterlegene Bieter informieren (§ 134 GWB)
- Wartefrist einhalten (10-15 Tage)
- Gründe für die Entscheidung mitteilen
Nach dem Zuschlag
- Vertrag kommt zustande
- Auftraggeber informiert andere Bieter
- Veröffentlichung der Auftragsvergabe