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SpezialthemenExperte12 min Lesezeit

Nachprüfung einleiten

Wann und wie Sie eine Nachprüfung bei der Vergabekammer einleiten – Fristen, Ablauf und Kosten.

Übersicht der Schritte

  1. 1

    Vergabeverstoß erkennen

    Erkennen Sie, ob ein Vergabeverstoß vorliegt, der eine Nachprüfung rechtfertigt.

  2. 2

    Rüge beim Auftraggeber

    Rügen Sie den Verstoß unverzüglich beim Auftraggeber – dies ist Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag.

  3. 3

    Rüge-Fristen beachten

    Beachten Sie die strengen Fristen: 10 Tage nach Erkennen des Verstoßes, 15 Tage nach Informationsschreiben.

  4. 4

    Nachprüfungsantrag stellen

    Stellen Sie den Antrag bei der zuständigen Vergabekammer mit allen erforderlichen Begründungen.

  5. 5

    Verfahren begleiten

    Begleiten Sie das Verfahren vor der Vergabekammer – mündliche Verhandlung, Stellungnahmen und Beweismittel.

  6. 6

    Entscheidung umsetzen

    Setzen Sie die Entscheidung der Vergabekammer um oder erwägen Sie eine sofortige Beschwerde zum OLG.

Nachprüfung einleiten

Das Nachprüfungsverfahren ist der zentrale Rechtsschutz für Bieter bei EU-weiten Vergaben. Wenn Sie der Meinung sind, dass der Auftraggeber gegen Vergaberecht verstoßen hat, können Sie eine Überprüfung durch die Vergabekammer beantragen.

Voraussetzungen

Ein Nachprüfungsverfahren kommt in Betracht, wenn:

  • Der Auftragswert oberhalb der EU-Schwellenwerte liegt (im Unterschwellenbereich gibt es nur eingeschränkten Rechtsschutz)
  • Ein Vergaberechtsverstoß vorliegt oder droht
  • Ihnen durch den Verstoß ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (z. B. Verlust des Zuschlags)
  • Sie den Verstoß rechtzeitig gerügt haben

Die Rüge – Pflicht vor dem Nachprüfungsantrag

Vor dem Nachprüfungsantrag müssen Sie den Verstoß beim Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 GWB):

Rügefristen:

  • Verstoß aus der Bekanntmachung erkennbar: Rüge vor Ablauf der Angebotsfrist
  • Verstoß aus den Vergabeunterlagen erkennbar: Rüge vor Ablauf der Angebotsfrist
  • Sonstige Verstöße: Rüge innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen
  • Nach Vorabinformation (§ 134 GWB): Rüge innerhalb von 15 Kalendertagen

Wichtig: Versäumen Sie die Rügefrist, ist der Nachprüfungsantrag unzulässig!

Typische Vergabeverstöße

  • Unzulässige Eignungskriterien (überzogen, diskriminierend)
  • Fehlerhafte Wertung (Kriterien nicht wie angekündigt angewendet)
  • Unzulässiger Ausschluss eines Angebots
  • Vergaberechtswidrige Verfahrenswahl (z. B. freihändige Vergabe statt offenem Verfahren)
  • Nachverhandlungen mit einzelnen Bietern
  • Verletzung der Informationspflicht (§ 134 GWB)

Der Nachprüfungsantrag

Der Antrag wird bei der zuständigen Vergabekammer gestellt:

  • Zuständigkeit: Richtet sich nach dem Sitz des Auftraggebers (Bundes- oder Landes-Vergabekammer)
  • Form: Schriftlich mit Begründung des Vergabeverstoßes
  • Inhalt: Darstellung des Sachverhalts, rechtliche Begründung, Anträge (z. B. Aufhebung der Zuschlagsentscheidung)
  • Gebühren: 2.500 EUR – 50.000 EUR (abhängig vom Auftragswert)

Ablauf des Verfahrens

  1. Zugang des Antrags: Die Vergabekammer informiert den Auftraggeber
  2. Zuschlagsverbot: Der Auftraggeber darf den Zuschlag nicht erteilen (§ 169 GWB)
  3. Stellungnahmen: Auftraggeber und ggf. Beigeladene nehmen Stellung
  4. Mündliche Verhandlung: Meist 3–5 Wochen nach Antragstellung
  5. Entscheidung: Innerhalb von 5 Wochen nach Eingang des Antrags (Regelfrist)

Kosten und Risiken

  • Verfahrensgebühren: Abhängig vom Auftragswert
  • Anwaltskosten: Eigene und ggf. gegnerische Anwaltskosten bei Unterliegen
  • Zeitaufwand: Das Verfahren dauert meist 4–6 Wochen
  • Geschäftsbeziehung: Mögliche Belastung der Beziehung zum Auftraggeber

Sofortige Beschwerde

Gegen die Entscheidung der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde zum zuständigen OLG möglich (§ 171 ff. GWB):

  • Frist: 2 Wochen nach Zustellung
  • Prüfung: Volle Überprüfung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht
  • Kosten: Höher als vor der Vergabekammer

Fazit

Das Nachprüfungsverfahren ist ein wirksames Instrument zum Schutz Ihrer Bieterrechte. Es erfordert jedoch schnelles Handeln (Rügefristen!) und fundierte vergaberechtliche Kenntnisse. Ziehen Sie frühzeitig einen spezialisierten Vergaberechtler hinzu. Mit Patterno HIT behalten Sie den Überblick über Fristen und Bekanntmachungen.

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