Auf EU-Ausschreibungen bewerben
EU-weite Ausschreibungen bieten Zugang zu den größten öffentlichen Aufträgen. Ab den EU-Schwellenwerten müssen Auftraggeber ihre Vergaben EU-weit bekannt machen. Dieser Leitfaden erklärt die Besonderheiten.
EU-Vergaberecht im Überblick
Das EU-Vergaberecht basiert auf einem mehrstufigen System:
EU-Ebene:
- Richtlinie 2014/24/EU (klassische Vergabe)
- Richtlinie 2014/25/EU (Sektorenvergabe)
- Richtlinie 2014/23/EU (Konzessionen)
Nationale Umsetzung (Deutschland):
- GWB Teil 4 (Grundsätze)
- VgV (Vergabeverordnung für Liefer-/Dienstleistungen)
- VOB/A Abschnitt 2 (Bauleistungen oberhalb Schwellenwert)
- SektVO (Sektorenverordnung)
TED – Tenders Electronic Daily
TED ist die offizielle EU-Plattform für Ausschreibungsbekanntmachungen:
- URL: ted.europa.eu
- Umfang: Über 700.000 Bekanntmachungen pro Jahr aus der gesamten EU
- Sprachen: Bekanntmachungen in allen EU-Amtssprachen
- Suchfunktion: Nach CPV-Code, Land, Auftraggeber und Stichworten
- eForms: Seit Oktober 2023 neues elektronisches Standardformat
Tipp: Statt TED manuell zu durchsuchen, nutzen Sie Patterno HIT – die KI durchsucht TED und 180+ weitere Portale gleichzeitig und filtert die relevanten Ergebnisse für Ihr Profil.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE/ESPD)
Die EEE ist ein standardisiertes Formular für den Eignungsnachweis:
- Verpflichtend bei EU-weiten Vergaben
- Ersetzt zunächst die Einzelnachweise – diese müssen erst der Bestbieter vorlegen
- Kann elektronisch über den ESPD-Service der EU ausgefüllt werden
- Umfasst: Ausschlussgründe, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, technische Leistungsfähigkeit, Qualitätssicherung
Verfahrensarten bei EU-Vergaben
- Offenes Verfahren (§ 15 VgV): Jeder kann ein Angebot abgeben – häufigste Verfahrensart
- Nicht offenes Verfahren (§ 16 VgV): Teilnahmewettbewerb → ausgewählte Bieter geben Angebote ab
- Verhandlungsverfahren (§ 17 VgV): Teilnahmewettbewerb → Verhandlungen mit ausgewählten Bietern
- Wettbewerblicher Dialog (§ 18 VgV): Für besonders komplexe Aufträge
- Innovationspartnerschaft (§ 19 VgV): Für innovative Lösungen, die noch entwickelt werden müssen
Fristen bei EU-Vergaben
EU-Vergaben haben längere Mindestfristen als Unterschwellenvergaben:
- Offenes Verfahren: Min. 30 Tage (bzw. 35 Tage ohne elektronische Bekanntmachung)
- Nicht offenes Verfahren: Min. 30 Tage Teilnahmeantrag + 25 Tage Angebotsabgabe
- Verhandlungsverfahren: Min. 30 Tage Teilnahmeantrag
Rechtsschutz
Bei EU-Vergaben haben Bieter umfassenden Rechtsschutz:
- Rüge beim Auftraggeber (§ 160 Abs. 3 GWB): Pflicht vor Nachprüfungsantrag
- Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB)
- Sofortige Beschwerde zum OLG (§ 171 ff. GWB)
- Zuschlagsverbot während des Nachprüfungsverfahrens (Stillhaltefrist)
Fazit
EU-Ausschreibungen bieten Zugang zu den größten öffentlichen Aufträgen, erfordern aber präzise Kenntnis der Regeln. Investieren Sie in das Verständnis des Rechtsrahmens und nutzen Sie die standardisierten Instrumente (EEE, E-Vergabe). Mit Patterno HIT bleiben Sie automatisch über relevante EU-Ausschreibungen informiert.