Rabattvereinbarung für den Wirkstoff Nadroparin
Bekanntmachung: Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Nadroparin, ATC B01AB06 f. d. Z. 01.11.26-31.10.28 (zzgl. V.-Option 1x12 Mon)
Rabattvereinbarung für den Wirkstoff Nadroparin (ATC B01AB06): nicht-exklusive Vereinbarung im Open-House-Modell, die jedem pharmazeutischen Unternehmen den Abschluss eines Rahmenvertrags zu jeder Zeit und zu gleichen Bedingungen ermöglicht. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.10.2028, mit einer Verlängerungsoption von 1x12 Monaten. Erforderliche Unterlagen sind ein Angebotsschreiben, die Anerkennung der vertraglichen Maßgaben und Rabatte sowie die ausgefüllten Anlagen 1 und 2 (Auflistung der Arzneimittel), wobei Anlage 2 als Excel-Datei einzureichen ist. Die Einreichung der Unterlagen erfolgt per E-Mail an openhouse@dak.de. Für einen Vertragsbeginn am 01.11.2026 müssen die Unterlagen bis zum 5. des Vormonats vorliegen. Spätere Beitritte sind jederzeit möglich und werden zum 1. oder 15. des Folgemonats wirksam, sofern die Unterlagen bis zum 5. des Vormonats eingereicht wurden. Weitere Positionen laut Vergabeunterlagen.
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