Entsorgung von Siedlungsabfällen für die Stadtgemeinde Lubaczów
Entsorgung von Siedlungsabfällen: Abholung, Transport und Verwertung von Siedlungsabfällen von Wohngrundstücken in der Stadt Lubaczów, gemäß den Bestimmungen der aktuellen Reinigungs- und Ordnungsvorschriften der Stadtgemeinde Lubaczów. Der Leistungsumfang umfasst die Abholung aller anfallenden und gesammelten Mengen der einzelnen Fraktionen von Siedlungsabfällen von allen Wohngrundstücken im Gemeindegebiet. Dies beinhaltet: ungetrennte (gemischte) Siedlungsabfälle (Code: 20 03 01) in Behältern oder Säcken; selektiv gesammelte Siedlungsabfälle in Behältern oder Säcken, unterteilt in vier Fraktionen: Papier und Pappe (blau, Codes: 15 01 01, 20 01 01), Kunststoffe und Metalle (gelb, Codes: 15 01 02, 15 01 04, 15 01 06, 20 01 40), Glas (grün, Codes: 15 01 07, 20 01 02), biologisch abbaubare Abfälle (braun, Codes: 20 01 08, 20 02 01). Ebenfalls enthalten sind selektiv gesammelte Abfälle ohne Behälterpflicht: Sperrmüll (Code: 20 03 07) wie Möbel, Altreifen (Code: 16 01 03), Leuchtstofflampen und quecksilberhaltige Abfälle (Code: 20 01 21*), FCKW-haltige Geräte (Code: 20 01 23*), Elektro- und Elektronikaltgeräte (Codes: 20 01 35*, 20 01 36). Des Weiteren selektiv gesammelte Abfälle in Behältern oder Säcken im Gebiet der Stadtgemeinde Lubaczów: Batterien und Akkumulatoren (Code: 20 01 33*), andere Batterien und Akkumulatoren (Code: 20 01 34) gesammelt in Schulen und öffentlichen Einrichtungen, sowie abgelaufene oder ungenutzte Medikamente (Code: 20 01 32) gesammelt in ausgewählten Apotheken (nicht für gewerbliche Zwecke). Die Verwertung der gesammelten Abfälle umfasst: mechanisch-biologische Behandlung von ungetrennten Siedlungsabfällen zur Rückgewinnung von Fraktionen; Verarbeitung von selektiv gesammelten biologisch abbaubaren Abfällen; mechanisch-biologische Behandlung von gemischten Siedlungsabfällen (Siebunterlauf 0-80 mm), wobei der Siebüberlauf (> 80 mm) mit erforderlichem Heizwert als Ersatzbrennstoff zu verwerten ist; Deponierung von Abfällen nach mechanisch-biologischer Behandlung (Stabilisat); Aussortierung von gemischten Verpackungsabfällen und Wertstoffen zur Verwertung; Sortierung von gemischten Verpackungsabfällen und quellgetrennten Abfällen zur Verwertung; Deponierung von Abfällen mit Code 20 03 99; Verwertung weiterer Abfallarten, einschließlich Bau- und Abbruchabfällen. Der Auftragnehmer muss Recycling-, Wiederverwendungs- und Verwertungsquoten erreichen, die Masse biologisch abbaubarer Siedlungsabfälle zur Deponierung reduzieren und alle geltenden Gesetze und lokalen Vorschriften einhalten, einschließlich des Abfallgesetzes (Dz. U. z 2023 r. poz. 1587 ff.), des Gesetzes über die Aufrechterhaltung von Sauberkeit und Ordnung in Gemeinden (Dz.U. z 2025 r., poz. 733), des Abfallwirtschaftsplans der Woiwodschaft Podkarpackie 2020-2026 (mit Perspektive bis 2032) und der Verordnung des Ministers für Klima und Umwelt vom 10. Mai 2021 (Dz.U. z 2021 r. poz. 906). Rechnungsstellung mit beigefügten Abfallübernahmekarten und monatlichem Bericht.
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