Entsorgung von Siedlungsabfällen für Wohnimmobilien 2027-2028
Entsorgung von Siedlungsabfällen: Organisation der Abholung, des Transports und der Verwertung von selektiv gesammelten, biologisch abbaubaren und unsortierten Siedlungsabfällen von Wohnimmobilien in der Gemeinde Pyskowice für die Jahre 2027-2028. Die Abfälle sind gemäß den Beschlüssen des Stadtrats Pyskowice, dem polnischen Abfallgesetz (Dz. U. z 2023 r. 1587), dem Gesetz über die Aufrechterhaltung von Sauberkeit und Ordnung in Gemeinden (Dz. U. z 2025 r. poz. 733) sowie den Umweltschutzanforderungen und dem Wirtschaftsplan für die Woiwodschaft Schlesien zu behandeln. Gemischte Siedlungsabfälle und Bioabfälle sind einer kommunalen Anlage zuzuführen. Die Leistung muss den Umweltschutz- und Hygienevorschriften entsprechen. Für die Durchführung sind mindestens 2 Fahrzeuge für Siedlungsabfälle (davon 1 mit geschlossener Wasserkreislauffunktion zum Waschen und Desinfizieren von Behältern vor Ort), 1 Fahrzeug für selektiv gesammelte Abfälle und 1 Fahrzeug ohne Kompaktierungsfunktion (mit Portalaufbau) einzusetzen. Die Fahrzeuge müssen mindestens die Abgasnorm Euro 5 erfüllen. Bei einer Flottenerweiterung müssen mindestens 9 % der Fahrzeuge "saubere Fahrzeuge" gemäß dem Gesetz über Elektromobilität und alternative Kraftstoffe sein. Weitere Details sind in Anhang Nr. 3 der Vergabeunterlagen beschrieben.
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