Externe Rechtsberatung für MHMP – Teil 2: Förderungen, Beihilfen, EU-Recht
Rechtsdienstleistungen und Rechtsberatung gemäß Gesetz Nr. 85/1996 Slg. über die Anwaltschaft: Beratung in den Bereichen Förderungen, öffentliche Beihilfen und EU-Recht, sowohl aus Sicht des Empfängers als auch des Gebers von Förderungen oder öffentlichen Beihilfen. Der Leistungsumfang umfasst die Festlegung von Förderregelungen und Projekt-Compliance (Stellungnahmen zur Fördergestaltung, Konsultationen mit Verwaltungsbehörden, Regelauslegung, Marktanalysen, Konformitätsprüfung der Umsetzung, Beratung zu COCOF-Richtlinien); Verteidigung in Finanzkontroll- und Abgabenangelegenheiten (Einsprüche gegen Kontrollprotokolle, Berufungen gegen Zahlungsbescheide, Stellungnahmen zu Verstößen gegen die Haushaltsdisziplin, Präklusionsfristen für Abgaben); Fachanalysen/Fallstudien zu öffentlichen Beihilfen (insbesondere De-minimis, Art. 107 AEUV); Rechtsberatung zu Förderprogrammen; EU-Compliance außerhalb von Förderungen/Beihilfen (GDPR, eIDAS) einschließlich Methodiken und Empfehlungen; Prüfung der Notifizierungspflicht technischer Vorschriften nach EU-Recht; öffentliche Beihilfen im Bereich Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, alles gemäß Rahmenvereinbarung (Anlage Nr. 1 der Vergabeunterlagen).
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