Gebäude-, Glas-, Inhalts- und Elementarversicherung für die Gebäude der Stadt Wülfrath
Gebäude-, Glas-, Inhalts- und Elementarversicherung für die Gebäude der Stadt Wülfrath: Laufzeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2029 mit Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate. Erforderlich sind ein Behördennachweis zur Tätigkeit als Versicherer im Bundesgebiet, ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Nachweis der Solvabilität, ein aktueller Geschäftsbericht, Referenzen im Bereich Schadensversicherung für bundesdeutsche Träger der öffentlichen Verwaltung, Eigenerklärungen zu Rückversicherungsschutz und Risikomanagement sowie eine Erklärung zu Ratings. Drei vergleichbare Referenzen im Bereich Gebäude- und Inhaltsversicherung für Kommunen mit mindestens 25.000 Einwohnern sind nachzuweisen, die im laufenden oder den letzten 3 Kalenderjahren erbracht wurden, mindestens 30 kommunale Gebäude umfassen und eine Laufzeit von mindestens 2 Jahren hatten. Die Zuschlagskriterien sind Prämienhöhe (70 %) und Qualität des Versicherungsschutzes (30 %). Qualitative Unterkriterien umfassen Mehrkosten für kommunale Einrichtungen (Haftzeit 24 Monate, 20 Punkte), Ermittlung Kosten nicht zu ersetzender Schäden (3.000 EUR, 10 Punkte), Bauneben-/Regiekosten (Kostenersatz 7 % bzw. 10 %, 10 Punkte), Prämienzuschlag für Flüchtlingsheime (50 %, 30 Punkte), versicherte Sachen bei Feuerwehreinsatz inklusive Kraftfahrzeuge (15 Punkte) und Ableitungsrohre außerhalb Gebäude/Grundstück (60.000 EUR, 15 Punkte). Angebote mit weniger als 50 Punkten werden ausgeschlossen.
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