Lebensmittellieferung für die Küche des ZWH
Lebensmittellieferung für die Küche des ZWH an benannten Standorten: Belieferung der Lagerräume montags, dienstags, donnerstags und freitags zwischen 6:30 Uhr und 8:00 Uhr. Abruf der Leistungen durch Einzelaufträge spätestens einen Tag im Voraus bis 10:00 Uhr per E-Mail, Telefon oder Onlineshop des Auftragnehmers. Zusage der Lieferung innerhalb von sechs Stunden nach Abruf. Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einer Vertragspartei gemäß § 21 Abs. 3 VgV. Als Kalkulationsgrundlage dient eine Liste der im Jahr 2025 abgerufenen Artikel. Bieter müssen die 250 "TOP-Produkte" des vergangenen Jahres anbieten, die den größten finanziellen Anteil am Gesamtauftrag hatten. Alle angefragten Artikel oder vergleichbare Alternativen in Zusammensetzung, Masse und Menge sind anzubieten. Darüber hinaus müssen alle weiteren Artikel der Liste "Lieferungen aus dem Jahr 2025" oder vergleichbare Alternativen bei Bedarf lieferbar sein. Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestabnahmemenge; Zahlungsanspruch entsteht nur für erfüllte und abgenommene Ware. Erwartet werden zuverlässige und schnelle Lieferung, persönliche Betreuung durch kompetentes Personal, regionale und überregionale Kompetenzen sowie der Einsatz von MSC-, ASC- und Bio-zertifizierten Produkten. Wünschenswert sind ein Onlineshop, ein Rezept- und Speiseplanmanager sowie eine Jahresrückvergütung. Falls kein Onlineshop und Rezept- und Speiseplanmanager vorhanden sind, ist darzulegen, wie eine Übersicht der Waren sowie Allergen- und Nährwertkennzeichen bereitgestellt wird.
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