Nicht-exklusive Rabattvereinbarungen für pharmazeutische Wirkstoffe im Open-House-Verfahren
Bekanntmachung: Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.
Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für pharmazeutische Wirkstoffe (ATC) und ggf. bestimmte Darreichungsformen: Abschluss im Open-House-Verfahren mit einheitlichen Vertragskonditionen und Zugangsverfahren. Alle geeigneten pharmazeutischen Unternehmen können beitreten; keine Exklusivität. Individuelle Vertragsverhandlungen finden nicht statt. Verträge können bei späterer Ausschreibung von Exklusivverträgen beendet werden.
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