Rabattvereinbarungen für pharmazeutische Wirkstoffe im Open-House-Verfahren
Bekanntmachung: Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.
Rabattverträge für pharmazeutische Wirkstoffe: Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V im Rahmen eines Open-House-Verfahrens. Einheitliche Vertragskonditionen und Zugangsverfahren für alle geeigneten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften. Beitritt oder Vertragsabschluss ist jederzeit zu gleichen Bedingungen möglich, individuelle Verhandlungen finden nicht statt. Bei Durchführung von Ausschreibungen für Exklusivverträge während der Laufzeit können die bestehenden Verträge beendet werden.
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