Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen für Linienbündel „Diepholz Nordost“
Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen für das Linienbündel „Diepholz Nordost“: öffentliche Personenverkehrsdienste im Landkreis Diepholz und angrenzenden Abschnitten im Landkreis Nienburg. Die Leistungen umfassen Linienverkehre gemäß §§ 42–44 PBefG, durchführbar mit Bussen und anderen Kraftfahrzeugen. Zum Vertragsbeginn sind ca. 892.000 Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG vorgesehen. Der Betreiber ist zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge und Infrastruktur verpflichtet. Das Verkehrsangebot kann in Art, Umfang, Qualität und Tarifen angepasst werden, einschließlich Linienbestand, Fahrplan, Bedienungsform und Fahrzeugstandards. Ein ausschließliches Recht gemäß Art. 2 lit. f VO (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs. 8 PBefG wird erteilt.
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