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Aktivted-447608-2026

Poskytování telekomunikačních služeb pro statutární město Opava na období let 11/2026 až 10/2030

Předmětem plnění této části veřejné zakázky je poskytování mobilních hlasových a datových telekomunikačních služeb v rozsahu a v souladu s touto zadávací dokumentací, a to na období od 1. 11. 2026 do 31. 10. 2030.

AUFTRAGGEBER

Name

Statutární město Opava

Stadt

Opava

Land

CZ

KLASSIFIZIERUNG

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Auftragsart

Dienstleistungen

Haupt-CPV

64200000, Telekommunikationsdienste.

Weitere CPV

64212000, Mobiltelefondienste.

64210000, Telefon- und Datenübertragungsdienste.

64212000, Mobiltelefondienste.

64210000, Telefon- und Datenübertragungsdienste.

LOSE (2)

LOT-0001Dienstleistungen

Mobilní služby pro statutární město Opava a jeho organizace

LOT-0002Dienstleistungen

Pevné linky pro statutární město Opava

WEITERE DETAILS

EU-finanziert

Ja

KMU-geeignet

Nein

Elektronische Einreichung

Erforderlich

Rechtsgrundlage

32014L0024

FRISTEN & ZEITRAUM

Angebotsfrist

35 Tage verbleibend

(LOT-0001)

Veröffentlicht

AUFTRAGSDOKUMENTE

35 Tage verbleibend

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Frist:26. August 2026

Breitenbach am Herzberg: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen (Dunkelgraue Flecken) der Gemeinde Breitenbach am Herzberg im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss- Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0.

Die Gemeinde Breitenbach am Herzberg (nachfolgend "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher soll mit einem Telekommunikationsunternehmen ein Konzessionsvertrag über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen im betreffenden Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0", 2. Änderung vom 13.01.2025, im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr. 9.1 einen Förderantrag gestellt und Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" beantragt und ebenfalls Fördermittel bewilligt bekommen. Die Förderung umfasst grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Die Investitionskosten wer-den aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus ermittelt. Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb (darunter fallen Betriebskosten, Finanzierungskosten und Kosten für Vorleistungsprodukte) erfolgt nicht. Im Rahmen der Bundesförderung sind Finanzierungskosten hingegen grundsätzlich dann förderfähig, wenn diese der (Zwischen-)Finanzierung der Sachkosten dienen, die zur Errichtung des geförderten Netzes anfallen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Bauzeitzinsen. Gemäß dem Zuwendungsbescheid des Landes sind Finanzierungskosten jedoch nicht förderfähig. Dementsprechend wird darauf hingewiesen, dass bei Ausweisung von Finanzierungskosten in der Wirtschaftlichkeitslückenberechnung das Risiko besteht, dass diese seitens des Landes beim späteren Mittelabruf nicht ausgezahlt werden. In diesem Fall wären die Finanzierungskosten durch den Konzessionsnehmer selbst zu tragen. Entsprechend würde sich sodann die unter Ziff. 3.1 des zu schließenden Zuwendungsvertrages anzugebende Wirtschaftlichkeitslücke reduzieren. Eine Erhöhung der im Förderbescheid benannten maximalen Fördersumme ist nicht möglich. Angebote mit einem Ergebnis (Wirtschaftlichkeitslücke bzw. Gesamtfinanzierung) von mehr als 1 Mio. EUR (netto) können im Rahmen der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung sowie Ziff. D. V. 10. des Begleitdokuments zur Bekanntmachung steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Eigenanteile des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden können. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMX56/documents heruntergeladen werden können.

Gemeinde Breitenbach am Herzberg

·Breitenbach am Herzberg
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Betrieb eines NGA-Netzes

Die Gemeinde Frensdorf (im folgenden auch „Verpächter“ oder „Gebietskörperschaft“) führt zur Auswahl eines Netzbetreibers im Rahmen des Betreibermodells gemäß Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie 2.0 ein europaweites, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession nach den Vorschriften des Teils 4 GWB und der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) durch. Die Bewerber haben mit Angebotsabgabe zugleich die geforderten Eignungsnachweise vorzulegen. Der Verpächter behält sich vor, mit den Bietern Verhandlungen über deren Angebote zu führen oder das jeweilige Erstangebot zu bezuschlagen. Der Verpächter wählt anhand der unter Ziff. 8.2 genannten Wertungskriterien das wirtschaftlichste Angebot für den Zuschlag aus. Die Gebietskörperschaft behält sich vor, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben, sofern kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wird oder sonstige sachliche Gründe einer Zuschlagserteilung entgegenstehen. Es handelt sich um ein Projekt in interkommunaler Zusammenarbeit (IKZ Frensdorf) der Gemeinden: - Frensdorf - Lisberg - Litzendorf - Priesendorf

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Die Stadt Tettnang beabsichtigt, den Bau eines Gigabit-Netzes in den unterversorgten Gebieten durch Gewährung eines beantragten und bereits in vorläufiger Höhe gewährten Zuschusses nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (nachfolgend "Gigabit-RL 2.0") vom 31.03.2023 in der Änderungsfassung von 2025 und der "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächen-deckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" (nachfolgend "Gigabit-RR") sowie durch eine bereits gewährte Zuwendung nach der VwV Gigabitmitfinanzierung vom 27. Juli 2023 des Landes Baden-Württemberg an den Konzessionsnehmer zu fördern. Die endgültigen Förderanträge sollen nach erfolgreichem Abschluss des Vergabeverfahrens und auf Grundlage der Ausschreibungsergebnisse gestellt werden. Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die "dunkelgrauen Flecken" auf dem Stadtgebiet gemäß Gigabitrichtlinie über ein Gigabit-Netz zu erschließen. Gegenstand der Vergabe ist die Gewährung einer Zuwendung (Wirtschaftlichkeitslücke) für die Errichtung und den Betrieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur durch einen privatwirtschaftlichen Betreiber für die Dauer von sieben Jahren.

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