Rahmenvertrag: Tragwerksplanung und Erdbebensicherheit
Tragwerksplanung und Erdbebensicherheit: Grundleistungen der Tragwerksplanung für Gebäude und bauliche Anlagen gemäß § 51 HOAI in den Leistungsphasen 1-6, besondere Leistungen gemäß § 51 HOAI in den Leistungsphasen 8-9. Beratungsleistungen zur Sicherheit von Bundesliegenschaften im Ausland gegen seismische Einwirkungen, umfassend Klärung von Grundsatzfragen zur Erdbebensicherheit von Gebäuden und technischen Anlagen, Berechnung von Antwortspektren zur Bewertung der Erdbebensicherheit mittels geeigneter Modellierungsverfahren einschließlich des Gefährdungsmodells ESHM 2020, Einbeziehung technischer Anlagen in Gebäuden unter dem Aspekt der Erdbebensicherheit, gutachterliche Stellungnahmen bei Zwischen- und Neuanmietungen, Beratung zu lokalen und deutschen Gutachten hinsichtlich Erdbebensicherheit, sowie Inaugenscheinnahme von Gebäuden und technischen Anlagen bei unzureichenden Unterlagen.
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