Sekundärfedern für Combino-Straßenbahnen
Lieferung von Sekundärfedern für Combino-Straßenbahnen: Rahmenvertrag über 410 Stück über 24 Monate. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Abnahme von 70 % der Gesamtmenge. Die Lieferung der Teile erfolgt gemäß angegebenem Typ und Werks-ID, mit gleicher oder besserer Funktionsfähigkeit, Ausführung, technischen Parametern und Zuverlässigkeit wie die derzeit verwendeten. Der Bieter muss Hersteller und Hersteller-ID im Preisblatt angeben. Die Lieferfrist beträgt maximal 180 Kalendertage, die Lieferung erfolgt gemäß Zeitplan und Bestellmengen des Auftraggebers. Die Teile sind während der gesamten Vertragslaufzeit in staub-, wasser- und schmutzgeschützter Verpackung zu liefern, die sie während Transport und Lagerung vor äußeren Beschädigungen schützt. Die Anlieferung der Teile ist sicherzustellen, ohne zusätzliche Kosten. Bestellungen erfolgen ausschließlich per E-Mail an eine vom Bieter bereitgestellte E-Mail-Adresse. Der Bieter muss eine transparente Organisation gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes CXCVI von 2011 sein und dies während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten. Der Bieter muss erklären, ob sein Angebot den Beschränkungen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates unterliegt, die aufgrund russischer Maßnahmen zur Destabilisierung der Lage in der Ukraine erlassen wurden.
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