Tragwerksplanung und Erdbebensicherheit für Bundesliegenschaften im Ausland
Tragwerksplanung und Erdbebensicherheit: Grundleistungen der Tragwerksplanung für Gebäude und zugehörige bauliche Anlagen gemäß § 51 HOAI in den Leistungsphasen 1-6, sowie besondere Leistungen gemäß § 51 HOAI in den Leistungsphasen 8-9. Dazu kommen Beratungsleistungen zur Sicherheit von Bundesliegenschaften im Ausland gegen seismische Einwirkungen, einschließlich Klärung von Grundsatzfragen zur Erdbebensicherheit von Gebäuden und technischen Anlagen, Berechnung von Antwortspektren zur Bewertung der Erdbebensicherheit mittels geeigneter Modellierungsverfahren (einschließlich Gefährdungsmodell ESHM 2020), Einbeziehung technischer Anlagen in Gebäuden unter dem Aspekt der Erdbebensicherheit, gutachterliche Stellungnahmen bei Zwischen- und Neuanmietungen, Beratung zu vorliegenden lokalen und deutschen Gutachten hinsichtlich Erdbebensicherheit sowie Inaugenscheinnahme von Gebäuden und technischen Anlagen, wenn vorliegende Unterlagen keine belastbare Bewertung zulassen.
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