Was ist ein Auftragsschreiben?
Das Auftragsschreiben ist das formale Dokument, mit dem ein öffentlicher Auftraggeber einem Bieter den Auftrag erteilt. Es bestätigt den Zuschlag und fasst die wesentlichen Vertragsinhalte zusammen.
Abgrenzung zum Zuschlagsschreiben
| Merkmal | Zuschlagsschreiben | Auftragsschreiben |
|---|---|---|
| Inhalt | Annahme des Angebots | Zusammenfassung aller Vertragsbestandteile |
| Funktion | Vertragsschluss | Vertragsschluss + Übersicht |
| Zusätze | Keine Abweichungen erlaubt | Kann Klarstellungen enthalten |
| Typisch bei | Liefer-/Dienstleistungen (VgV) | Bauvergaben (VOB/A) |
Rechtliche Grundlagen
- § 150 BGB: Annahme unter Änderungen (gilt als neues Angebot)
- § 18 VOB/A: Zuschlag bei Bauvergaben
- § 58 VgV: Zuschlag und Vertragsschluss
- § 43 UVgO: Zuschlag im Unterschwellenbereich
Typischer Inhalt
Wesentliche Vertragsbestandteile:
- Auftragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
- Auftragssumme (netto und brutto)
- Ausführungsfristen (Beginn und Ende)
- Vertragsgrundlagen (VOB/B, BVB, ZVB)
- Zahlungsbedingungen
Anlagen und Verweise:
- Leistungsverzeichnis mit eingesetzten Preisen
- Besondere Vertragsbedingungen
- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
- Nachunternehmerverzeichnis
- Sicherheitsleistungen
Vertragsschluss durch Auftragsschreiben
Der Vertrag kommt zustande durch:
- Angebot des Bieters (rechtlich ein Antrag nach § 145 BGB)
- Annahme durch das Auftragsschreiben (§ 147 BGB)
- Zugang des Auftragsschreibens beim Bieter
Achtung: Enthält das Auftragsschreiben Abweichungen vom Angebot, gilt es nach § 150 Abs. 2 BGB als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag.
Bedeutung der Bindefrist
Das Auftragsschreiben muss innerhalb der im Angebot genannten Bindefrist zugehen:
- Zugang nach Ablauf der Bindefrist: Wirkt als neues Angebot des Auftraggebers
- Bieter ist nicht verpflichtet, nach Fristablauf anzunehmen
- Bindefristverlängerung muss vom Bieter akzeptiert werden
Besonderheiten bei Bauvergaben (VOB/A)
- § 18 Abs. 1 VOB/A: Zuschlag ist schriftlich zu erteilen
- 10-Tage-Frist: Auftragnehmer muss innerhalb von 10 Werktagen bestätigen
- Fehlende Bestätigung: Auftraggeber kann Vertragsschluss annehmen
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