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Dokumente

Auftragsschreiben

Formales Schreiben des Auftraggebers, das den Zuschlag bestätigt und die wesentlichen Vertragsinhalte zusammenfasst.

Was ist ein Auftragsschreiben?

Das Auftragsschreiben ist das formale Dokument, mit dem ein öffentlicher Auftraggeber einem Bieter den Auftrag erteilt. Es bestätigt den Zuschlag und fasst die wesentlichen Vertragsinhalte zusammen.

Abgrenzung zum Zuschlagsschreiben

MerkmalZuschlagsschreibenAuftragsschreiben
InhaltAnnahme des AngebotsZusammenfassung aller Vertragsbestandteile
FunktionVertragsschlussVertragsschluss + Übersicht
ZusätzeKeine Abweichungen erlaubtKann Klarstellungen enthalten
Typisch beiLiefer-/Dienstleistungen (VgV)Bauvergaben (VOB/A)

Rechtliche Grundlagen

  • § 150 BGB: Annahme unter Änderungen (gilt als neues Angebot)
  • § 18 VOB/A: Zuschlag bei Bauvergaben
  • § 58 VgV: Zuschlag und Vertragsschluss
  • § 43 UVgO: Zuschlag im Unterschwellenbereich

Typischer Inhalt

Wesentliche Vertragsbestandteile:

  • Auftragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
  • Auftragssumme (netto und brutto)
  • Ausführungsfristen (Beginn und Ende)
  • Vertragsgrundlagen (VOB/B, BVB, ZVB)
  • Zahlungsbedingungen

Anlagen und Verweise:

  • Leistungsverzeichnis mit eingesetzten Preisen
  • Besondere Vertragsbedingungen
  • Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
  • Nachunternehmerverzeichnis
  • Sicherheitsleistungen

Vertragsschluss durch Auftragsschreiben

Der Vertrag kommt zustande durch:

  1. Angebot des Bieters (rechtlich ein Antrag nach § 145 BGB)
  2. Annahme durch das Auftragsschreiben (§ 147 BGB)
  3. Zugang des Auftragsschreibens beim Bieter

Achtung: Enthält das Auftragsschreiben Abweichungen vom Angebot, gilt es nach § 150 Abs. 2 BGB als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag.

Bedeutung der Bindefrist

Das Auftragsschreiben muss innerhalb der im Angebot genannten Bindefrist zugehen:

  • Zugang nach Ablauf der Bindefrist: Wirkt als neues Angebot des Auftraggebers
  • Bieter ist nicht verpflichtet, nach Fristablauf anzunehmen
  • Bindefristverlängerung muss vom Bieter akzeptiert werden

Besonderheiten bei Bauvergaben (VOB/A)

  • § 18 Abs. 1 VOB/A: Zuschlag ist schriftlich zu erteilen
  • 10-Tage-Frist: Auftragnehmer muss innerhalb von 10 Werktagen bestätigen
  • Fehlende Bestätigung: Auftraggeber kann Vertragsschluss annehmen

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