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Beratervertrag

Vertrag über die Erbringung von Beratungsleistungen wie Strategie-, IT-, Rechts- oder Managementberatung für öffentliche Auftraggeber.

Was ist ein Beratervertrag?

Ein Beratervertrag im öffentlichen Beschaffungswesen ist ein Dienstleistungsvertrag über die Erbringung von Beratungsleistungen für öffentliche Auftraggeber. Beraterverträge werden vergaberechtlich als Dienstleistungsaufträge behandelt und unterliegen den allgemeinen Vergaberegeln.

Rechtsgrundlage

  • § 103 Abs. 4 GWB: Beratungsleistungen sind Dienstleistungsaufträge
  • VgV: Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich
  • UVgO: Vergabe im Unterschwellenbereich
  • EVB-IT: Ergänzende Vertragsbedingungen für IT-Beratung

Typische Beratungsfelder

BereichTypische LeistungenCPV-Codes
StrategieberatungOrganisationsentwicklung, Prozessoptimierung79400000
IT-BeratungSystemarchitektur, Digitalisierung, IT-Strategie72000000
RechtsberatungVergaberecht, Vertragsrecht, Datenschutz79100000
ManagementberatungProjektmanagement, Change Management79410000
WirtschaftsprüfungPrüfung, Compliance, Risikomanagement79210000
UmweltberatungUmweltverträglichkeit, Nachhaltigkeit90710000
PersonalberatungRecruiting, Personalentwicklung79600000

Vertragsformen

Dienstvertrag (§ 611 BGB):

  • Schuldet die Beratungstätigkeit (nicht den Erfolg)
  • Typisch für laufende Beratung, Interimsmanagement
  • Vergütung nach Zeitaufwand

Werkvertrag (§ 631 BGB):

  • Schuldet ein konkretes Arbeitsergebnis (z. B. Gutachten, Konzept)
  • Typisch für abgegrenzte Projekte
  • Vergütung nach Ergebnis oder Festpreis

Vergabeverfahren für Beratungsleistungen

Häufig genutztes Verfahren: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (§ 17 VgV), da:

  • Die Leistung nicht vorab vollständig beschreibbar ist
  • Qualifikation und Erfahrung entscheidend sind
  • Verhandlungen über Umfang und Methodik erforderlich sind

Rahmenvereinbarungen sind bei Beratungsleistungen verbreitet:

  • Abruf von Beratungsleistungen nach Bedarf
  • Mehrere Berater in einem Pool (Mini-Wettbewerb)
  • Typische Laufzeit 2–4 Jahre

Zuschlagskriterien

KriteriumGewichtung (typisch)
Qualifikation des Teams25–35 %
Methodik / Konzept20–30 %
Referenzen / Erfahrung15–25 %
Preis / Tagessatz20–30 %

Problematik Scheinselbstständigkeit

Bei Beraterverträgen ist die Abgrenzung zur Scheinselbstständigkeit besonders wichtig:

  • Weisungsgebundenheit vermeiden
  • Eigene Arbeitsmittel des Beraters
  • Kein fester Arbeitsplatz beim Auftraggeber
  • Mehrere Auftraggeber gleichzeitig
  • Eigenständige Zeiteinteilung

EVB-IT Vertragstypen

Für IT-Beratung gibt es standardisierte Vertragsmuster:

  • EVB-IT Dienstvertrag: Laufende IT-Beratung
  • EVB-IT Erstellung: Erstellung von Gutachten, Konzepten
  • EVB-IT Überlassung Typ B: Beraterüberlassung

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