Was ist eine Bieterauskunft?
Die Bieterauskunft (auch: Bieterinformation, Bietermitteilung) umfasst alle ergänzenden Informationen, Klarstellungen und Korrekturen, die der Auftraggeber während des Vergabeverfahrens zu den Vergabeunterlagen veröffentlicht.
Rechtliche Grundlagen
- § 97 Abs. 1 GWB: Transparenzgrundsatz
- § 97 Abs. 2 GWB: Gleichbehandlungsgrundsatz
- § 29 VgV: Bereitstellung der Vergabeunterlagen
- § 12a VOB/A EU: Auskünfte bei Bauvergaben
Typische Inhalte
| Art | Beschreibung | Beispiel |
|---|---|---|
| Klarstellung | Erläuterung unklarer Passagen | Präzisierung technischer Anforderungen |
| Korrektur | Berichtigung fehlerhafter Angaben | Korrektur eines Mengenwerts im LV |
| Ergänzung | Zusätzliche Information | Weitere technische Spezifikationen |
| Friständerung | Änderung von Terminen | Verlängerung der Angebotsfrist |
| Unterlagenänderung | Aktualisierung von Dokumenten | Neufassung von Planunterlagen |
Verfahren
- Bieterfrage: Ein Bieter stellt eine Frage über die Vergabeplattform
- Prüfung: Auftraggeber prüft die Frage und ihre Relevanz
- Anonymisierung: Die Frage wird anonymisiert
- Beantwortung: Auftraggeber formuliert eine klare Antwort
- Veröffentlichung: Antwort wird allen Bietern zugänglich gemacht
- Dokumentation: Bieterauskunft wird Teil des Vergabevermerks
Bindungswirkung
- Klarstellungen: Konkretisieren die Vergabeunterlagen und sind bindend
- Korrekturen: Ändern die Vergabeunterlagen und sind zwingend zu beachten
- Widersprüche: Bei Widerspruch gilt grundsätzlich die aktuellere Fassung
Fristen
- Fragefrist: Oft bis 6–10 Tage vor Angebotsfrist
- Antwortfrist: Rechtzeitige Beantwortung (6 Tage vor Ablauf bei EU-Vergaben)
- Fristverlängerung: Bei wesentlichen Änderungen muss die Angebotsfrist verlängert werden
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