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Vergabeverfahren

Elektronische Auktion

Iteratives elektronisches Verfahren zur Preisfindung, bei dem Bieter ihre Angebote in Echtzeit anpassen können.

Was ist eine Elektronische Auktion?

Die Elektronische Auktion (auch: E-Auktion, Reverse Auction) ist ein iteratives elektronisches Verfahren in der öffentlichen Beschaffung, bei dem Bieter ihre Angebotspreise oder andere quantifizierbare Kriterien in Echtzeit anpassen können.

Rechtliche Grundlagen

  • § 25 VgV: Elektronische Auktionen im Oberschwellenbereich
  • Art. 35 RL 2014/24/EU: EU-Richtlinie zu elektronischen Auktionen
  • § 120 GWB: Allgemeine Regelungen zu elektronischen Mitteln

Funktionsweise

Die Elektronische Auktion ergänzt ein reguläres Vergabeverfahren:

  1. Reguläre Ausschreibung: Normales Vergabeverfahren (offenes Verfahren, nichtoffenes Verfahren)
  2. Erstbewertung: Prüfung und Bewertung der eingegangenen Angebote
  3. Einladung zur Auktion: Alle zulässigen Bieter werden zur E-Auktion eingeladen
  4. Auktionsrunden: Bieter können ihre Preise in Echtzeit senken
  5. Zuschlag: Nach Ende der Auktion erhält das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag

Rahmenbedingungen

AspektRegelung
AnkündigungMuss in der Bekanntmachung angekündigt werden
GegenstandNur quantifizierbare Kriterien (Preis, Mengen, Zeiten)
Nicht erlaubt beiGeistigen Dienstleistungen (Architektur, Beratung)
MindestinformationMathematische Formel, Rangfolge, Preise
AnonymitätBieter kennen ihre Position, nicht die Identität anderer

Ablauf einer Auktionsrunde

  • Transparenz: Bieter sehen ihren aktuellen Rang und den Abstand zum besten Angebot
  • Anonymität: Identitäten der anderen Bieter bleiben verborgen
  • Zeitlimit: Jede Runde hat ein Zeitfenster für Gebotsanpassungen
  • Mindestabstand: Oft wird ein Mindestbietschritt festgelegt
  • Automatischer Abschluss: Auktion endet nach festgelegter Regelung

Vorteile

  • Preistransparenz: Marktgerechte Preisfindung durch Wettbewerbsdruck
  • Effizienz: Schnelle Preisfindung in wenigen Stunden
  • Einsparungen: Typisch 5–15 % Einsparung gegenüber statischen Angeboten
  • Objektivität: Automatisierte, manipulationsfreie Preisermittlung
  • Wettbewerb: Intensiver Preiswettbewerb in Echtzeit

Einschränkungen

Die Elektronische Auktion darf nicht eingesetzt werden bei:

  • Geistigen Dienstleistungen: Architektur, Beratung, Kreativleistungen
  • Nicht quantifizierbaren Kriterien: Wenn Qualität das Hauptkriterium ist
  • Bauaufträgen: Selten angewendet (VOB/A sieht sie nicht vor)

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