Was ist eine Elektronische Auktion?
Die Elektronische Auktion (auch: E-Auktion, Reverse Auction) ist ein iteratives elektronisches Verfahren in der öffentlichen Beschaffung, bei dem Bieter ihre Angebotspreise oder andere quantifizierbare Kriterien in Echtzeit anpassen können.
Rechtliche Grundlagen
- § 25 VgV: Elektronische Auktionen im Oberschwellenbereich
- Art. 35 RL 2014/24/EU: EU-Richtlinie zu elektronischen Auktionen
- § 120 GWB: Allgemeine Regelungen zu elektronischen Mitteln
Funktionsweise
Die Elektronische Auktion ergänzt ein reguläres Vergabeverfahren:
- Reguläre Ausschreibung: Normales Vergabeverfahren (offenes Verfahren, nichtoffenes Verfahren)
- Erstbewertung: Prüfung und Bewertung der eingegangenen Angebote
- Einladung zur Auktion: Alle zulässigen Bieter werden zur E-Auktion eingeladen
- Auktionsrunden: Bieter können ihre Preise in Echtzeit senken
- Zuschlag: Nach Ende der Auktion erhält das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag
Rahmenbedingungen
| Aspekt | Regelung |
|---|---|
| Ankündigung | Muss in der Bekanntmachung angekündigt werden |
| Gegenstand | Nur quantifizierbare Kriterien (Preis, Mengen, Zeiten) |
| Nicht erlaubt bei | Geistigen Dienstleistungen (Architektur, Beratung) |
| Mindestinformation | Mathematische Formel, Rangfolge, Preise |
| Anonymität | Bieter kennen ihre Position, nicht die Identität anderer |
Ablauf einer Auktionsrunde
- Transparenz: Bieter sehen ihren aktuellen Rang und den Abstand zum besten Angebot
- Anonymität: Identitäten der anderen Bieter bleiben verborgen
- Zeitlimit: Jede Runde hat ein Zeitfenster für Gebotsanpassungen
- Mindestabstand: Oft wird ein Mindestbietschritt festgelegt
- Automatischer Abschluss: Auktion endet nach festgelegter Regelung
Vorteile
- Preistransparenz: Marktgerechte Preisfindung durch Wettbewerbsdruck
- Effizienz: Schnelle Preisfindung in wenigen Stunden
- Einsparungen: Typisch 5–15 % Einsparung gegenüber statischen Angeboten
- Objektivität: Automatisierte, manipulationsfreie Preisermittlung
- Wettbewerb: Intensiver Preiswettbewerb in Echtzeit
Einschränkungen
Die Elektronische Auktion darf nicht eingesetzt werden bei:
- Geistigen Dienstleistungen: Architektur, Beratung, Kreativleistungen
- Nicht quantifizierbaren Kriterien: Wenn Qualität das Hauptkriterium ist
- Bauaufträgen: Selten angewendet (VOB/A sieht sie nicht vor)
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