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Vergabeverfahren

E-Vergabe

Elektronische Abwicklung öffentlicher Vergabeverfahren über digitale Plattformen – seit 2020 in Deutschland verpflichtend.

Was ist E-Vergabe?

Die E-Vergabe (elektronische Vergabe) bezeichnet die vollständig digitale Abwicklung öffentlicher Vergabeverfahren. Seit dem 18. Oktober 2018 ist die elektronische Vergabe für Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte verpflichtend, seit 2020 gilt die Pflicht in den meisten Bundesländern auch für unterschwellige Vergaben.

Rechtsgrundlage

Die Verpflichtung zur E-Vergabe ergibt sich aus mehreren Rechtsquellen:

  • § 9 VgV: Grundsatz der elektronischen Kommunikation im Oberschwellenbereich
  • § 97 Abs. 5 GWB: Transparenzgebot als Grundlage
  • EU-Richtlinie 2014/24/EU: Europäische Vorgabe zur Digitalisierung
  • Ergänzende Landesregelungen für den Unterschwellenbereich

Wie funktioniert die E-Vergabe?

Der gesamte Vergabeprozess läuft digital ab:

  1. Bekanntmachung: Veröffentlichung auf einer Vergabeplattform (z.B. DTVP, Vergabe24, Staatsanzeiger)
  2. Vergabeunterlagen: Elektronischer Abruf der Unterlagen durch Bieter
  3. Bieterkommunikation: Fragen und Antworten über die Plattform
  4. Angebotsabgabe: Verschlüsselte elektronische Einreichung
  5. Submission: Digitale Öffnung der Angebote zum Submissionstermin
  6. Zuschlag: Elektronische Mitteilung an alle Bieter

Wichtige E-Vergabe-Plattformen in Deutschland

  • DTVP (Deutsches Vergabeportal): Größte bundesweite Plattform
  • Vergabe24: Weit verbreitet in Baden-Württemberg und darüber hinaus
  • Staatsanzeiger eServices: Offizielle Plattform in Baden-Württemberg
  • Subreport ELViS: Bundesweit genutzte Vergabeplattform
  • eVergabe.de: Plattform des Beschaffungsamtes des BMI
  • Vergabe.NRW: Landeslösung Nordrhein-Westfalen

Herausforderungen für Bieter

Die Fragmentierung über mehr als 180 Vergabeplattformen stellt Bieter vor erhebliche Herausforderungen. Jede Plattform hat eigene Registrierungsprozesse, unterschiedliche Benutzeroberflächen und verschiedene technische Anforderungen. Hinzu kommen unterschiedliche Formate bei der Angebotsabgabe und variierende Anforderungen an elektronische Signaturen.

Vorteile der E-Vergabe

  • Transparenz: Nachvollziehbare Dokumentation aller Schritte
  • Effizienz: Schnellere Verfahren, weniger Papier
  • Reichweite: EU-weiter Zugang zu Ausschreibungen
  • Rechtssicherheit: Fristwahrung und Verschlüsselung nachweisbar
  • Kostenersparnis: Keine Druck- und Versandkosten

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