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Vergabeverfahren

Gutachterverfahren

Qualitätsbasiertes Auswahlverfahren, bei dem ein Fachgremium (Gutachterausschuss) die eingereichten Konzepte oder Entwürfe bewertet, häufig bei Architektur- und Planungsleistungen.

Was ist ein Gutachterverfahren?

Das Gutachterverfahren ist ein qualitätsbasiertes Auswahlverfahren, das primär im Bereich Architektur, Städtebau und Planung eingesetzt wird. Ein unabhängiges Fachgremium (Gutachterausschuss oder Jury) bewertet die eingereichten Konzepte, Entwürfe oder Planungsansätze nach qualitativen Kriterien.

Abgrenzung zum Planungswettbewerb

KriteriumGutachterverfahrenPlanungswettbewerb (RPW)
RechtsgrundlageKeine spezifischeRPW 2013, VgV §§ 78-80
AnonymitätNicht zwingendGrundsätzlich anonym
TeilnehmerkreisMeist eingeladen (3-5)Offen oder beschränkt
PreisgeldHonorar/AufwandsentschädigungPreisgelder nach RPW
Jury-ZusammensetzungFlexibelFachpreisrichter in Überzahl
VerbindlichkeitEmpfehlungRealisierungsabsicht

Einsatzgebiete

Architektur und Städtebau:

  • Gebäudeentwürfe (Schulen, Rathäuser, Kulturbauten)
  • Städtebauliche Rahmenplanungen
  • Freiraumplanung und Landschaftsarchitektur
  • Quartiersentwicklung

Infrastruktur:

  • Brückengestaltung
  • Platzgestaltung im öffentlichen Raum
  • Verkehrsanlagen

Beratung und Consulting:

  • Strategieentwicklung
  • Gutachten und Studien
  • Organisationsberatung

Ablauf eines Gutachterverfahrens

  1. Vorbereitung

    • Definition der Aufgabenstellung
    • Festlegung der Bewertungskriterien
    • Auswahl des Gutachterausschusses
    • Einladung der Teilnehmer (bei beschränktem Verfahren)
  2. Bearbeitung

    • Ausgabe der Aufgabenstellung und Planungsunterlagen
    • Kolloquium (Rückfragen der Teilnehmer)
    • Bearbeitungszeit (typisch: 4-12 Wochen)
    • Abgabe der Arbeiten
  3. Bewertung

    • Vorprüfung durch das Ausschreibungsbüro
    • Sitzung des Gutachterausschusses
    • Bewertung nach festgelegten Kriterien
    • Empfehlung des Gutachterausschusses
  4. Nachbereitung

    • Information der Teilnehmer
    • Öffentliche Ausstellung der Arbeiten
    • Vergabeverfahren auf Basis der Empfehlung

Bewertungskriterien

Typische Kriterien in einem Gutachterverfahren:

KriteriumGewichtung (Beispiel)
Städtebauliche Qualität25%
Architektonische Gestaltung25%
Funktionalität und Nutzungskonzept20%
Wirtschaftlichkeit / Realisierbarkeit15%
Nachhaltigkeit und Energieeffizienz15%

Rechtliche Einordnung

Das Gutachterverfahren ist kein formal geregeltes Vergabeverfahren nach VgV oder VOB/A. Es dient als vorgelagerter Qualitätswettbewerb, an den sich ein reguläres Vergabeverfahren anschließt:

  • Oberschwellenbereich: Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (§ 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV) nach Planungswettbewerb/Gutachterverfahren
  • Unterschwellenbereich: Freie Vergabe auf Basis der Gutachterempfehlung
  • HOAI: Honorar nach Leistungsphasen der HOAI

Vergaberecht und Gutachterverfahren

Auch wenn das Gutachterverfahren selbst nicht dem Vergaberecht unterliegt, müssen die Grundsätze beachtet werden:

  • Gleichbehandlung: Alle Teilnehmer erhalten dieselben Informationen
  • Transparenz: Bewertungskriterien sind vorab bekannt
  • Dokumentation: Entscheidungen sind nachvollziehbar zu dokumentieren
  • Unabhängigkeit: Gutachter müssen unabhängig und unbefangen sein

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