Was sind Schwellenwerte?
Schwellenwerte im Vergaberecht sind gesetzlich festgelegte Auftragswerte, die darüber entscheiden, welches Regelwerk bei der öffentlichen Auftragsvergabe zur Anwendung kommt. Sie bilden die Grenze zwischen dem nationalen Vergaberecht (Unterschwellenbereich) und dem EU-Vergaberecht (Oberschwellenbereich).
Aktuelle EU-Schwellenwerte (2024-2025)
Die EU-Kommission legt die Schwellenwerte alle zwei Jahre neu fest:
| Auftragsart | Schwellenwert (netto) |
|---|---|
| Bauaufträge | 5.538.000 EUR |
| Liefer- und Dienstleistungen (Bund) | 143.000 EUR |
| Liefer- und Dienstleistungen (Länder/Kommunen) | 221.000 EUR |
| Sektorenauftraggeber (Liefer-/Dienstleistungen) | 443.000 EUR |
| Konzessionen | 5.538.000 EUR |
| Soziale und besondere Dienstleistungen | 750.000 EUR |
Bedeutung der Schwellenwerte
Oberhalb der Schwellenwerte:
- EU-weite Bekanntmachung im TED verpflichtend
- Anwendung von GWB (4. Teil), VgV bzw. VOB/A-EU
- Strenge Verfahrensregeln und Mindestfristen
- Rechtsschutz über Vergabekammern und OLG
- Vollständige E-Vergabe-Pflicht
Unterhalb der Schwellenwerte:
- Nationale Vergaberegeln (UVgO, VOB/A Abschnitt 1)
- Kürzere Fristen und flexiblere Verfahren
- Eingeschränkter Rechtsschutz
- Bekanntmachung auf nationalen Plattformen
Berechnung des geschätzten Auftragswertes
Für die korrekte Einordnung gelten strenge Regeln (§ 3 VgV):
- Nettowert ohne Umsatzsteuer ist maßgeblich
- Gesamtwert inklusive aller Optionen und Verlängerungen
- Keine Aufteilung zur Umgehung der Schwellenwerte (Umgehungsverbot)
- Bei Rahmenverträgen: Höchstwert aller Einzelaufträge über die Laufzeit
- Bei Losen: Gesamtwert aller Lose ist maßgeblich
Überprüfungszyklus
Die EU-Schwellenwerte werden alle zwei Jahre von der EU-Kommission überprüft und an internationale Abkommen (GPA – Government Procurement Agreement) angepasst. Änderungen treten jeweils zum 1. Januar in Kraft und werden im EU-Amtsblatt veröffentlicht.