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Rechtliches

Schwellenwerte

Auftragswerte, die bestimmen, ob nationales oder europäisches Vergaberecht zur Anwendung kommt.

Was sind Schwellenwerte?

Schwellenwerte im Vergaberecht sind gesetzlich festgelegte Auftragswerte, die darüber entscheiden, welches Regelwerk bei der öffentlichen Auftragsvergabe zur Anwendung kommt. Sie bilden die Grenze zwischen dem nationalen Vergaberecht (Unterschwellenbereich) und dem EU-Vergaberecht (Oberschwellenbereich).

Aktuelle EU-Schwellenwerte (2024-2025)

Die EU-Kommission legt die Schwellenwerte alle zwei Jahre neu fest:

AuftragsartSchwellenwert (netto)
Bauaufträge5.538.000 EUR
Liefer- und Dienstleistungen (Bund)143.000 EUR
Liefer- und Dienstleistungen (Länder/Kommunen)221.000 EUR
Sektorenauftraggeber (Liefer-/Dienstleistungen)443.000 EUR
Konzessionen5.538.000 EUR
Soziale und besondere Dienstleistungen750.000 EUR

Bedeutung der Schwellenwerte

Oberhalb der Schwellenwerte:

  • EU-weite Bekanntmachung im TED verpflichtend
  • Anwendung von GWB (4. Teil), VgV bzw. VOB/A-EU
  • Strenge Verfahrensregeln und Mindestfristen
  • Rechtsschutz über Vergabekammern und OLG
  • Vollständige E-Vergabe-Pflicht

Unterhalb der Schwellenwerte:

  • Nationale Vergaberegeln (UVgO, VOB/A Abschnitt 1)
  • Kürzere Fristen und flexiblere Verfahren
  • Eingeschränkter Rechtsschutz
  • Bekanntmachung auf nationalen Plattformen

Berechnung des geschätzten Auftragswertes

Für die korrekte Einordnung gelten strenge Regeln (§ 3 VgV):

  • Nettowert ohne Umsatzsteuer ist maßgeblich
  • Gesamtwert inklusive aller Optionen und Verlängerungen
  • Keine Aufteilung zur Umgehung der Schwellenwerte (Umgehungsverbot)
  • Bei Rahmenverträgen: Höchstwert aller Einzelaufträge über die Laufzeit
  • Bei Losen: Gesamtwert aller Lose ist maßgeblich

Überprüfungszyklus

Die EU-Schwellenwerte werden alle zwei Jahre von der EU-Kommission überprüft und an internationale Abkommen (GPA – Government Procurement Agreement) angepasst. Änderungen treten jeweils zum 1. Januar in Kraft und werden im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

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