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Rechtliches

Schwellenwerte

Auftragswerte, die bestimmen, ob nationales oder europäisches Vergaberecht zur Anwendung kommt.

Auf einen Blick
  • Schwellenwerte sind gesetzliche Auftragswerte, die entscheiden, ob nationales oder EU-weites Vergaberecht für eine Ausschreibung gilt.
  • Seit 1. Januar 2026 gilt: 5.404.000 EUR netto für Bauaufträge, 140.000 EUR (Bund) bzw. 216.000 EUR für Liefer- und Dienstleistungen.
  • Die EU-Kommission passt die Schwellenwerte alle zwei Jahre per Delegierter Verordnung an; aktueller Zyklus 2026/2027.
  • Maßgeblich ist der geschätzte Netto-Auftragswert nach § 3 VgV; eine künstliche Aufteilung zur Umgehung ist verboten.
  • Liegt der Wert unter dem Schwellenwert, gelten nationale Regeln (UVgO, VOB/A Abschnitt 1) und die günstigeren nationalen Wertgrenzen.

Was bedeutet Schwellenwerte?

Schwellenwerte sind gesetzlich festgelegte Auftragswerte, die darüber entscheiden, welches Regelwerk bei der öffentlichen Auftragsvergabe Anwendung findet. Sie bilden die zentrale Trennlinie des deutschen Vergaberechts: Liegt der geschätzte Auftragswert auf oder über dem Schwellenwert, gilt das europaweit harmonisierte Oberschwellenrecht; liegt er darunter, gilt nationales Unterschwellenrecht. Diese Zweiteilung prägt jedes Vergabeverfahren, von der Wahl der Verfahrensart über die Bekanntmachungspflichten bis hin zum verfügbaren Rechtsschutz.

Im Oberschwellenbereich (Oberschwellenvergabe) muss der Auftrag europaweit auf TED, dem amtlichen EU-Amtsblatt, bekanntgemacht werden. Es gelten strenge Verfahrensregeln aus dem GWB-Kartellvergaberecht (Teil 4) sowie den nachgelagerten Verordnungen wie der VgV, der Sektorenverordnung oder der Konzessionsvergabeverordnung. Bieter genießen hier den Primärrechtsschutz vor den Vergabekammern.

Im Unterschwellenbereich (Unterschwellenvergabe) gelten dagegen die nationalen Regeln: die UVgO für Liefer- und Dienstleistungen sowie die VOB/A Abschnitt 1 für Bauleistungen, ergänzt durch die Landesvergabegesetze. Die Verfahren sind schlanker, die Fristen kürzer, und der Rechtsschutz ist eingeschränkter.

Aktuelle EU-Schwellenwerte 2026/2027

Die EU-Kommission überprüft die Schwellenwerte alle zwei Jahre und passt sie an die Wechselkursentwicklung gegenüber dem Sonderziehungsrecht des WTO-Beschaffungsübereinkommens (GPA) an. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2027 gelten folgende Netto-Werte:

AuftragsartSchwellenwert (netto)
Bauaufträge (alle Auftraggeber)5.404.000 EUR
Liefer-/Dienstleistungen (oberste/obere Bundesbehörden)140.000 EUR
Liefer-/Dienstleistungen (übrige öffentliche Auftraggeber)216.000 EUR
Liefer-/Dienstleistungen Sektorenauftraggeber432.000 EUR
Konzessionen5.404.000 EUR
Soziale und besondere Dienstleistungen (öffentliche AG)750.000 EUR
Soziale und besondere Dienstleistungen (Sektoren-AG)1.000.000 EUR

Im Vergleich zum vorherigen Zyklus 2024/2025 wurden die meisten Werte leicht gesenkt (etwa von 5.538.000 EUR auf 5.404.000 EUR bei Bauaufträgen), weil der Euro gegenüber dem Sonderziehungsrecht aufgewertet hatte. Die Schwellen für soziale und besondere Dienstleistungen blieben unverändert, da sie nicht aus dem GPA, sondern direkt aus den EU-Richtlinien stammen und nicht an Wechselkurse gekoppelt sind. Wichtig: Es handelt sich stets um Netto-Werte ohne Umsatzsteuer, und maßgeblich ist der geschätzte Wert zum Zeitpunkt der Absendung der Bekanntmachung, nicht der spätere Angebots- oder Zuschlagspreis.

Rechtlicher Rahmen & Pflichten

Die rechtliche Verankerung der Schwellenwerte ist mehrstufig. National regelt § 106 GWB die Schwellenwerte: Absatz 2 verweist dynamisch auf die EU-Richtlinien (Artikel 4 der Richtlinie 2014/24/EU für klassische öffentliche Auftraggeber, Artikel 15 der Richtlinie 2014/25/EU für Sektorenauftraggeber, Artikel 8 der Richtlinie 2014/23/EU für Konzessionen sowie Artikel 8 der Richtlinie 2009/81/EG für den Verteidigungsbereich). Damit gelten die jeweils aktuellen EU-Werte automatisch im deutschen Recht weiter, ohne dass der Gesetzgeber tätig werden muss.

Absatz 3 verpflichtet das zuständige Bundesministerium, die geltenden Schwellenwerte unverzüglich nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU auch im Bundesanzeiger bekanntzugeben. Die deklaratorische Bekanntgabe schafft Rechtssicherheit für die Praxis.

Auf EU-Ebene wurden die Werte für 2026/2027 durch drei Delegierte Verordnungen vom 22. Oktober 2025 festgelegt: Verordnung (EU) 2025/2152 (klassische Vergaberichtlinie 2014/24/EU), Verordnung (EU) 2025/2150 (Sektorenrichtlinie 2014/25/EU) und Verordnung (EU) 2025/2151 (Konzessionsrichtlinie 2014/23/EU). Sie gelten seit dem 1. Januar 2026.

Ob ein Auftrag den Schwellenwert erreicht, bestimmt sich nach der Schätzung des Auftragswerts gemäß § 3 VgV. Hier gilt das strikte Verbot, einen Auftrag in der Absicht zu teilen, ihn dem Anwendungsbereich des Oberschwellenrechts zu entziehen (§ 3 Abs. 2 VgV). Bei einer Losvergabe sind grundsätzlich die Werte aller Lose zu addieren (Gesamtauftragswertbetrachtung). Die Details der Berechnung behandelt der Begriff Schwellenwertberechnung.

Beispiel aus der Praxis

Ein Universitätsklinikum plant die Beschaffung von Verbrauchsmaterial für den OP-Bereich mit einem geschätzten Jahresvolumen von 280.000 EUR netto, ausgeschrieben als Rahmenvertrag über vier Jahre. Für die Schwellenwertprüfung ist nicht das Jahresvolumen, sondern der Gesamtwert über die Vertragslaufzeit maßgeblich: 4 x 280.000 EUR = 1.120.000 EUR. Dieser Wert liegt deutlich über dem Schwellenwert von 216.000 EUR für Liefer- und Dienstleistungen. Das Klinikum als öffentlicher Auftraggeber muss den Auftrag daher europaweit ausschreiben, auf TED bekanntmachen und ein Oberschwellenverfahren nach VgV durchführen.

Anders das Szenario einer Stadtverwaltung, die Büromöbel für 45.000 EUR netto beschafft. Der Wert liegt unter dem Schwellenwert, sodass nationales Unterschwellenrecht (UVgO) gilt. Hier kann die Stadt je nach landesrechtlicher Wertgrenze eine schlanke Verhandlungsvergabe oder beschränkte Ausschreibung wählen.

Für Unternehmen ist die Konsequenz klar: Wer nur die großen, europaweit publizierten Aufträge auf TED beobachtet, übersieht den Großteil des Marktes, denn die überwiegende Mehrheit der öffentlichen Aufträge in Deutschland liegt unterhalb der Schwellenwerte und wird auf hunderten regionalen Portalen verstreut veröffentlicht. Mit Patterno lassen sich Ausschreibungen ober- und unterhalb der Schwellenwerte portalübergreifend in einem Profil überwachen, sodass relevante Aufträge beider Welten automatisch gefunden werden.

Häufige Fehler

  • Brutto statt netto rechnen. Schwellenwerte beziehen sich immer auf den geschätzten Netto-Auftragswert ohne Umsatzsteuer. Wer mit Bruttowerten kalkuliert, kommt zu falschen Ergebnissen und ordnet Aufträge womöglich dem falschen Regime zu.

  • Veraltete Werte verwenden. Die Schwellenwerte ändern sich alle zwei Jahre. Wer noch mit den Werten 2024/2025 (z. B. 5.538.000 EUR für Bau) rechnet, nutzt seit dem 1. Januar 2026 überholte Zahlen. Aktuell gilt 5.404.000 EUR.

  • Auftrag künstlich aufteilen. Das Aufsplitten eines einheitlichen Beschaffungsvorhabens in mehrere kleine Aufträge, um unter dem Schwellenwert zu bleiben, ist nach § 3 Abs. 2 VgV unzulässig und kann zur Aufhebung des Verfahrens führen.

  • Nur das Jahresvolumen betrachten. Bei Rahmenverträgen und wiederkehrenden Leistungen ist der Gesamtwert über die volle Laufzeit (maximal vier Jahre, bei Rahmenvereinbarungen) zu schätzen, nicht nur ein Jahresbetrag.

  • Bundes- und Landeswert verwechseln. Für Liefer- und Dienstleistungen gelten zwei verschiedene Schwellen: 140.000 EUR für oberste/obere Bundesbehörden und 216.000 EUR für alle übrigen öffentlichen Auftraggeber. Eine Verwechslung kann zur Wahl des falschen Verfahrens führen.

Best Practices

  • Aktuelle Werte aus Primärquellen prüfen. Verlassen Sie sich auf die Bekanntgabe im Bundesanzeiger nach § 106 Abs. 3 GWB oder die Delegierten Verordnungen der EU, nicht auf ältere Merkblätter. Der aktuelle Zyklus läuft bis 31. Dezember 2027.

  • Auftragswert sauber dokumentieren. Halten Sie die Methodik der Schätzung des Auftragswerts im Vergabevermerk fest, inklusive der Annahmen zu Laufzeit, Optionen und Verlängerungen. Das schützt vor dem Vorwurf der Umgehung.

  • Gesamtbetrachtung bei Losen anwenden. Addieren Sie bei einer Aufteilung in Lose stets die Werte aller Lose, bevor Sie das Regime bestimmen. Erst der Gesamtwert entscheidet über Ober- oder Unterschwelle.

  • Knapp unter der Schwelle vorsichtig kalkulieren. Wenn der geschätzte Wert nahe am Schwellenwert liegt, planen Sie konservativ und beobachten Sie den Markt. Eine spätere Überschreitung kann das Verfahren rechtswidrig machen.

  • Markt ober- und unterhalb der Schwelle gleichzeitig beobachten. Da der Großteil der Aufträge unterhalb der Schwellenwerte vergeben wird, sollten Bieter nicht nur TED, sondern auch nationale Portale im Blick behalten. Eine portalübergreifende Suche stellt sicher, dass keine relevante Ausschreibung durch das Raster fällt.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch sind die EU-Schwellenwerte 2026?+

Seit dem 1. Januar 2026 gelten folgende Netto-Schwellenwerte: 5.404.000 EUR für Bauaufträge, 140.000 EUR für Liefer- und Dienstleistungen oberster und oberer Bundesbehörden, 216.000 EUR für Liefer- und Dienstleistungen aller übrigen öffentlichen Auftraggeber, 432.000 EUR für Liefer- und Dienstleistungen von Sektorenauftraggebern sowie 5.404.000 EUR für Konzessionen. Für soziale und besondere Dienstleistungen gelten unverändert 750.000 EUR (öffentliche Auftraggeber) bzw. 1.000.000 EUR (Sektorenauftraggeber). Alle Werte sind Netto-Beträge und gelten bis zum 31. Dezember 2027.

Was passiert, wenn der Auftragswert über dem Schwellenwert liegt?+

Erreicht oder überschreitet der geschätzte Netto-Auftragswert den Schwellenwert, gilt das europaweit harmonisierte Oberschwellenrecht. Der Auftrag muss dann auf TED, dem EU-Amtsblatt, bekanntgemacht und nach den Regeln des GWB (Teil 4) sowie der VgV, SektVO oder KonzVgV vergeben werden. Bieter haben in diesem Bereich Anspruch auf Primärrechtsschutz vor den Vergabekammern und können Verstöße rügen und überprüfen lassen. Liegt der Wert darunter, gilt das schlankere nationale Unterschwellenrecht.

Wie oft ändern sich die Schwellenwerte?+

Die EU-Kommission überprüft die Schwellenwerte alle zwei Jahre und passt sie per Delegierter Verordnung an. Hintergrund ist das WTO-Beschaffungsübereinkommen (GPA), dessen Werte in Sonderziehungsrechten festgelegt sind. Schwankt der Euro-Wechselkurs, werden die in Euro umgerechneten Schwellen entsprechend angehoben oder gesenkt. Der aktuelle Zyklus läuft vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2027. Die nächste planmäßige Anpassung erfolgt zum 1. Januar 2028.

Gelten die Schwellenwerte netto oder brutto?+

Die Schwellenwerte beziehen sich immer auf den geschätzten Netto-Auftragswert ohne Umsatzsteuer. Maßgeblich ist der voraussichtliche Gesamtwert der zu beschaffenden Leistung zum Zeitpunkt der Absendung der Auftragsbekanntmachung, nicht der spätere Angebots- oder Zuschlagspreis. Bei wiederkehrenden Leistungen oder Rahmenvereinbarungen ist der Gesamtwert über die gesamte Vertragslaufzeit zu schätzen.

Was ist der Unterschied zwischen Schwellenwerten und nationalen Wertgrenzen?+

Schwellenwerte trennen das EU-weite Oberschwellenrecht vom nationalen Unterschwellenrecht. Sie werden von der EU vorgegeben und gelten bundesweit einheitlich. Nationale Wertgrenzen hingegen liegen unterhalb der Schwellenwerte und bestimmen innerhalb des Unterschwellenbereichs, welche Verfahrensart zulässig ist, etwa ab welchem Wert ein Direktauftrag, eine Verhandlungsvergabe oder eine öffentliche Ausschreibung erfolgen muss. Diese Wertgrenzen ergeben sich aus der UVgO, der VOB/A und den Landesvergabegesetzen und unterscheiden sich teils zwischen Bund und Ländern.

Wie wird der Auftragswert für die Schwellenwertprüfung geschätzt?+

Die Schätzung erfolgt nach § 3 VgV anhand des voraussichtlichen Gesamtwerts ohne Umsatzsteuer. Einzubeziehen sind alle Optionen, Verlängerungen und Prämien. Bei einer Aufteilung in Lose ist der Gesamtwert aller Lose maßgeblich (Gesamtauftragswertbetrachtung). Verboten ist eine künstliche Aufteilung mit dem Ziel, den Auftrag dem Oberschwellenrecht zu entziehen. Die Methodik sollte im Vergabevermerk nachvollziehbar dokumentiert werden.

Welche Schwellenwerte gelten für Konzessionen?+

Für Bau- und Dienstleistungskonzessionen gilt seit dem 1. Januar 2026 ein einheitlicher Schwellenwert von 5.404.000 EUR netto. Oberhalb dieses Werts findet die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) Anwendung, und die Konzession ist europaweit auf TED bekanntzumachen. Der Konzessionswert bemisst sich nach dem geschätzten Gesamtumsatz des Konzessionsnehmers während der Vertragslaufzeit als Gegenleistung für die Bau- oder Dienstleistung einschließlich der Lieferungen.

Wo finde ich die offiziell geltenden Schwellenwerte?+

Die verbindlichen Werte ergeben sich aus den Delegierten Verordnungen der EU-Kommission, die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Für 2026/2027 sind das die Verordnungen (EU) 2025/2150, 2025/2151 und 2025/2152 vom 22. Oktober 2025. Zusätzlich gibt das zuständige Bundesministerium die geltenden Schwellenwerte nach § 106 Abs. 3 GWB im Bundesanzeiger bekannt. Diese amtlichen Quellen sind aktuelleren Merkblättern und Sekundärdarstellungen vorzuziehen.

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