Was ist die UVgO?
Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) regelt die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte. Sie trat am 2. September 2017 in Kraft und löste den ersten Abschnitt der VOL/A ab.
Anwendungsbereich
Die UVgO gilt für:
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Bundes unterhalb von 143.000 EUR (bzw. 221.000 EUR für Länder/Kommunen)
- Öffentliche Auftraggeber nach § 99 GWB
- In den meisten Bundesländern durch Verwaltungsvorschrift für verbindlich erklärt
Verfahrensarten nach UVgO
- Direktauftrag (§ 14 UVgO): Bis 1.000 EUR ohne formelles Verfahren
- Verhandlungsvergabe (§ 12 UVgO): Formloser Wettbewerb, ggf. mit Verhandlung
- Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb (§ 11 UVgO): Ausgewählte Unternehmen
- Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb (§ 11 UVgO): Öffentlicher Teilnahmewettbewerb
- Öffentliche Ausschreibung (§ 9 UVgO): Offener Wettbewerb für alle
Unterschiede zur VgV
| Merkmal | UVgO | VgV |
|---|---|---|
| Schwellenbereich | Unter EU-Schwellenwert | Über EU-Schwellenwert |
| Rechtsschutz | Eingeschränkt | Vergabekammer |
| Bekanntmachung | National | EU-weit (TED) |
| Fristen | Kürzer | Längere Mindestfristen |
| E-Vergabe-Pflicht | Teilweise | Vollständig |
| Verfahren | Flexibler | Strenger formalisiert |
Bedeutung für KMU
Die UVgO ist besonders relevant für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), da die Mehrheit aller öffentlichen Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte liegt. Die weniger formalisierten Verfahren und kürzeren Fristen erleichtern den Marktzugang. Gleichzeitig gelten die Grundsätze der Transparenz, des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung auch im Unterschwellenbereich.
Wichtige Grundsätze
- Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit: Bestmögliche Verwendung öffentlicher Mittel
- Wettbewerbsgrundsatz: Mindestens drei Angebote sollen eingeholt werden
- Mittelstandsfreundlichkeit: Losweise Vergabe als Grundsatz
- Transparenz: Nachvollziehbare Dokumentation des Verfahrens