Was ist eine Vergabekammer?
Die Vergabekammer ist eine unabhängige Behörde, die Vergaberechtsverstöße im Nachprüfungsverfahren überprüft. Sie ist die erste Instanz für den Rechtsschutz bei EU-weiten Vergaben.
Zuständigkeit
- Bund: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
- Länder: Vergabekammern bei den Ländern (meist bei Bezirksregierungen)
Nachprüfungsverfahren
- Rügeobliegenheit: Bieter muss Verstoß erst beim Auftraggeber rügen
- Antragstellung: Binnen 15 Tagen nach Rügeablehnung
- Prüfung: Vergabekammer prüft Rechtmäßigkeit
- Entscheidung: Binnen 5 Wochen
Mögliche Entscheidungen
- Aufhebung rechtswidriger Entscheidungen
- Anordnung zur Wiederholung von Verfahrensschritten
- Untersagung des Zuschlags
- Feststellung der Rechtsverletzung