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Rechtliches

Vergabekammer

Behörde, die bei Vergaberechtsverstößen im Nachprüfungsverfahren entscheidet und Bieterrechte schützt.

Was ist eine Vergabekammer?

Die Vergabekammer ist eine unabhängige Behörde, die Vergaberechtsverstöße im Nachprüfungsverfahren überprüft. Sie ist die erste Instanz für den Rechtsschutz bei EU-weiten Vergaben.

Zuständigkeit

  • Bund: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
  • Länder: Vergabekammern bei den Ländern (meist bei Bezirksregierungen)

Nachprüfungsverfahren

  1. Rügeobliegenheit: Bieter muss Verstoß erst beim Auftraggeber rügen
  2. Antragstellung: Binnen 15 Tagen nach Rügeablehnung
  3. Prüfung: Vergabekammer prüft Rechtmäßigkeit
  4. Entscheidung: Binnen 5 Wochen

Mögliche Entscheidungen

  • Aufhebung rechtswidriger Entscheidungen
  • Anordnung zur Wiederholung von Verfahrensschritten
  • Untersagung des Zuschlags
  • Feststellung der Rechtsverletzung

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