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Dokumente

Vertraulichkeitserklärung

Erklärung zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen, die im Rahmen eines Vergabeverfahrens ausgetauscht werden.

Was ist eine Vertraulichkeitserklärung?

Die Vertraulichkeitserklärung (auch: Geheimhaltungserklärung, NDA – Non-Disclosure Agreement) ist ein Dokument, mit dem sich die Beteiligten eines Vergabeverfahrens zur vertraulichen Behandlung der ausgetauschten Informationen verpflichten.

Rechtliche Grundlagen

  • § 5 VgV: Vertraulichkeit (Oberschwellenbereich)
  • § 97 Abs. 1 GWB: Transparenz- und Vertraulichkeitsgebot
  • § 3 VOB/A: Vertraulichkeit bei Bauvergaben
  • Art. 21 RL 2014/24/EU: Vertraulichkeit auf EU-Ebene
  • DSGVO: Datenschutzrechtliche Anforderungen

Wann wird eine Vertraulichkeitserklärung gefordert?

SituationGrundHäufigkeit
VerhandlungsverfahrenSchutz der VerhandlungsinhalteHäufig
Wettbewerblicher DialogSchutz innovativer LösungsansätzeSehr häufig
Sicherheitsrelevante AufträgeGeheimhaltungsstufeZwingend
Technische SpezifikationenKnow-how-SchutzHäufig
IT-AufträgeSystemsicherheitHäufig

Typischer Inhalt

Kerninhalte:

  • Definition der vertraulichen Informationen
  • Umfang der Geheimhaltungspflicht
  • Zulässige Weitergabe (z. B. an Nachunternehmer, Berater)
  • Dauer der Vertraulichkeitspflicht
  • Rückgabe- und Löschungspflichten
  • Vertragsstrafen bei Verstößen

Ausnahmen:

  • Öffentlich bekannte Informationen
  • Informationen, die unabhängig entwickelt wurden
  • Gesetzliche Offenlegungspflichten

Verpflichtungen des Auftraggebers

Auch der Auftraggeber hat Vertraulichkeitspflichten:

  • § 5 Abs. 1 VgV: Schutz vertraulicher Informationen der Bieter
  • Geschäftsgeheimnisse: Kalkulationen, technische Lösungen, Personalkonzepte
  • Angebotspreise: Dürfen anderen Bietern nicht mitgeteilt werden

Konsequenzen bei Verstößen

  • Vertragsstrafen: Gemäß der vereinbarten Regelungen
  • Schadensersatz: Nach §§ 280 ff. BGB
  • Verfahrensausschluss: Ausschluss aus dem Vergabeverfahren
  • Strafrechtliche Konsequenzen: Bei schweren Verstößen (§ 203 StGB, GeschGehG)

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