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Vergabeverfahren

Vorabinformation

Vorab-Bekanntmachung eines Auftraggebers über geplante Vergabeverfahren, die den Markt frühzeitig informiert und Fristen verkürzen kann.

Was ist eine Vorabinformation?

Die Vorabinformation (auch Vorinformation oder Prior Information Notice – PIN) ist eine Bekanntmachung nach § 38 VgV, mit der öffentliche Auftraggeber den Markt über geplante Vergabeverfahren informieren, bevor die eigentliche Ausschreibung veröffentlicht wird.

Zweck der Vorabinformation

  • Frühzeitige Marktinformation: Potenzielle Bieter erfahren rechtzeitig von geplanten Beschaffungen
  • Fristverkürzung: Bei ordnungsgemäßer Vorabinformation können die Angebotsfristen im späteren Vergabeverfahren verkürzt werden
  • Wettbewerbsförderung: Mehr Unternehmen können sich auf die kommende Ausschreibung vorbereiten
  • Planung: Bieter können Kapazitäten und Ressourcen frühzeitig einplanen

Rechtliche Grundlagen

Die Vorabinformation ist im Vergaberecht verankert:

  • § 38 VgV für Lieferungen und Dienstleistungen
  • § 12 Abs. 2 EU VOB/A für Bauleistungen
  • Anhang V Teil B der EU-Richtlinie 2014/24/EU definiert die Standardformulare

Inhalt einer Vorabinformation

Eine Vorabinformation enthält typischerweise:

  • CPV-Code(s) der geplanten Leistung
  • Geschätzter Gesamtwert der Beschaffung
  • Voraussichtlicher Zeitpunkt der Veröffentlichung
  • Region und Ort der Leistungserbringung
  • Kontaktdaten des Auftraggebers

Fristverkürzung durch Vorabinformation

Wenn die Vorabinformation mindestens 35 Tage und höchstens 12 Monate vor der Absendung der Auftragsbekanntmachung veröffentlicht wurde, kann die Angebotsfrist verkürzt werden:

  • Offenes Verfahren: Von 35 auf 15 Tage
  • Nichtoffenes Verfahren/Verhandlungsverfahren: Teilnahmefrist von 30 auf 15 Tage

Vorabinformation nach § 134 GWB (Informationsschreiben)

Nicht zu verwechseln mit der Vorabinformation nach § 134 GWB: Diese ist die Pflichtinformation an unterlegene Bieter vor Zuschlagserteilung (Wartefrist von 15 bzw. 10 Tagen). Sie dient dem Rechtsschutz und hat einen völlig anderen Zweck.

Nutzen für Bieter

Vorabinformationen sind Gold wert für die strategische Planung. Wer sie systematisch überwacht, kann sich frühzeitig auf Vergabeverfahren vorbereiten und ist im Vorteil gegenüber Wettbewerbern, die erst bei der Bekanntmachung reagieren. Patterno erfasst Vorabinformationen und zeigt sie als kommende Ausschreibungen an.

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