Bietergemeinschaft gründen
Eine Bietergemeinschaft (BiGe) ermöglicht es mehreren Unternehmen, gemeinsam auf eine Ausschreibung zu bieten. Dies ist besonders sinnvoll, wenn ein einzelnes Unternehmen die Eignungsanforderungen nicht allein erfüllen kann.
Wann ist eine Bietergemeinschaft sinnvoll?
- Fehlende Referenzen: Partner ergänzen fehlende Erfahrung in bestimmten Bereichen
- Kapazitätsengpässe: Der Auftrag ist zu groß für ein einzelnes Unternehmen
- Komplementäre Kompetenzen: Verschiedene Fachrichtungen werden benötigt
- Regionale Anforderungen: Ein lokaler Partner ergänzt die Ortskunde
Rechtliche Grundlagen
Die Bietergemeinschaft ist vergaberechtlich anerkannt (§ 43 VgV):
- Rechtsform: Die BiGe ist eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
- Gesamtschuldnerische Haftung: Alle Partner haften dem Auftraggeber gegenüber gemeinschaftlich und in voller Höhe
- Bevollmächtigter Vertreter: Ein Partner wird als Ansprechpartner für den Auftraggeber benannt
- Kein Kartellverstoß: Die Bietergemeinschaft darf nicht der Wettbewerbsbeschränkung dienen
Die Bietergemeinschaftsvereinbarung
Die interne Vereinbarung regelt das Verhältnis der Partner untereinander:
Pflichtinhalte:
- Name und Anschrift aller Partner
- Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters
- Beschreibung der Leistungsanteile jedes Partners
- Regelung der gesamtschuldnerischen Haftung gegenüber dem Auftraggeber
Empfohlene Inhalte:
- Interner Haftungsausgleich zwischen den Partnern
- Regelungen zu Gewinn- und Verlustverteilung
- Kommunikationswege und Entscheidungsprozesse
- Regelungen für den Fall des Ausscheidens eines Partners
- Gerichtsstand und Schlichtungsvereinbarung
Eignungsnachweise bei Bietergemeinschaften
Die Eignungsprüfung bei BiGe folgt besonderen Regeln:
- Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen muss jeder Partner abgeben
- Umsatznachweise werden in der Regel addiert
- Referenzen können von jedem Partner eingebracht werden
- Technische Leistungsfähigkeit wird gemeinsam bewertet
Häufige Fehler
- Zu späte Gründung: Beginnen Sie die Partnersuche frühzeitig – nicht erst kurz vor Abgabe.
- Unklare Leistungsabgrenzung: Definieren Sie genau, wer was leistet.
- Fehlende Einzelerklärungen: Jeder Partner muss seine eigenen Eigenerklärungen abgeben.
- Kartellrechtliche Probleme: Wenn zwei Unternehmen auch allein bieten könnten, kann die BiGe als Wettbewerbsbeschränkung gewertet werden.
- Mangelnde interne Abstimmung: Stimmen Sie das Angebot eng ab – Widersprüche fallen negativ auf.
Alternative: Nachunternehmer
Nicht immer ist eine Bietergemeinschaft die beste Lösung. Alternativ können Sie Leistungen an Nachunternehmer vergeben:
- Vorteil: Sie bleiben alleiniger Vertragspartner und behalten die volle Kontrolle
- Nachteil: Der Nachunternehmer kann seine Referenzen nicht zur Eignungsprüfung beitragen (mit Ausnahmen)
- Eignungsleihe (§ 47 VgV): In bestimmten Fällen können Sie sich auf die Kapazitäten Dritter berufen
Fazit
Eine Bietergemeinschaft eröffnet Chancen für Aufträge, die allein nicht erreichbar wären. Der Schlüssel zum Erfolg ist eine klare Vereinbarung und gute Kommunikation zwischen den Partnern. Nutzen Sie Patterno HIT, um Ausschreibungen zu finden, bei denen eine Bietergemeinschaft strategisch sinnvoll ist.