Zum Hauptinhalt springen
Zurück zu Leitfäden
SpezialthemenFortgeschritten8 min Lesezeit

Open-House-Verfahren verstehen

Was Open-House-Verfahren sind, wann sie eingesetzt werden und wie Sie teilnehmen können.

Übersicht der Schritte

  1. 1

    Konzept verstehen

    Lernen Sie, was ein Open-House-Verfahren ist und wie es sich von klassischen Vergaben unterscheidet.

  2. 2

    Einsatzbereiche kennen

    Open-House wird vor allem bei Pharma-Rabattverträgen und standardisierten Dienstleistungen eingesetzt.

  3. 3

    Teilnahmebedingungen prüfen

    Prüfen Sie, ob Sie die Teilnahmebedingungen erfüllen – diese sind bei Open House oft weniger streng.

  4. 4

    Beitritt erklären

    Erklären Sie Ihren Beitritt zum Open-House-Vertrag zu den vorgegebenen Konditionen.

Open-House-Verfahren verstehen

Das Open-House-Verfahren ist eine besondere Form der öffentlichen Beschaffung, die kein Vergabeverfahren im klassischen Sinne darstellt. Stattdessen schließt der Auftraggeber mit jedem interessierten Unternehmen, das die Bedingungen erfüllt, einen Vertrag.

Was ist ein Open-House-Verfahren?

Beim Open-House-Verfahren bietet der Auftraggeber allen interessierten Unternehmen zu gleichen Konditionen einen Vertrag an. Es gibt keinen Wettbewerb und keine Auswahl – jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, wird Vertragspartner.

Wichtige Merkmale:

  • Kein Vergabeverfahren im Sinne des GWB – daher keine Anwendung des Vergaberechts
  • Keine Auswahlentscheidung – alle Teilnehmer werden berücksichtigt
  • Gleiche Konditionen für alle Vertragspartner
  • Freier Beitritt möglich (oft auch während der Laufzeit)
  • EuGH-Rechtsprechung als Grundlage (Falk Pharma, C-410/14)

Einsatzbereiche

Das Open-House-Verfahren wird insbesondere in folgenden Bereichen eingesetzt:

Pharma – Rabattverträge:

  • Krankenkassen schließen Open-House-Verträge für Arzneimittel
  • Alle pharmazeutischen Unternehmen können zu gleichen Rabattkonditionen beitreten
  • Häufig bei Generika mit vielen Anbietern

Weitere Bereiche:

  • Standardisierte Dienstleistungen mit einheitlichen Preisen
  • Rahmenvereinbarungen ohne Auswahl

Unterschied zum klassischen Vergabeverfahren

AspektKlassische VergabeOpen House
AuswahlJa – bestes AngebotNein – alle werden berücksichtigt
WettbewerbPreis- und/oder QualitätswettbewerbKein Wettbewerb
VergaberechtGWB/VgV anwendbarNicht anwendbar
KonditionenBieter kalkulieren selbstAuftraggeber gibt vor
RechtsschutzNachprüfungsverfahrenZivilrechtlicher Rechtsschutz

Teilnahme an einem Open-House-Verfahren

Die Teilnahme ist in der Regel unkompliziert:

  1. Bekanntmachung prüfen: Open-House-Verfahren werden auf TED und nationalen Portalen veröffentlicht.
  2. Bedingungen prüfen: Erfüllen Sie die sachlichen Voraussetzungen (z. B. Zulassung als Arzneimittelhersteller)?
  3. Beitritt erklären: Unterschreiben Sie die Beitrittserklärung zu den vorgegebenen Konditionen.
  4. Vertragsbeginn: Nach Prüfung Ihrer Unterlagen beginnt der Vertrag.

Besonderheiten für Pharma-Unternehmen

Im Pharma-Bereich ist das Open-House-Verfahren besonders relevant:

  • Kurzfristige Veröffentlichung: Open-House-Verträge werden oft kurzfristig veröffentlicht
  • Zeitdruck: Schnelle Reaktion ist entscheidend
  • Patterno BID bietet spezielles Open-House-Monitoring mit Echtzeit-Alerts

Risiken und Überlegungen

  • Keine Verhandlung möglich: Die Konditionen stehen fest – take it or leave it
  • Marge prüfen: Ist der vorgegebene Preis/Rabatt wirtschaftlich tragbar?
  • Marktdynamik: Bei vielen Teilnehmern verteilt sich das Volumen

Fazit

Open-House-Verfahren bieten einen niedrigschwelligen Zugang zu öffentlichen Aufträgen. Insbesondere im Pharma-Bereich sind sie ein wichtiges Instrument. Prüfen Sie sorgfältig, ob die vorgegebenen Konditionen zu Ihrem Geschäftsmodell passen.

Passende Ausschreibungen finden

Mit Patterno finden Sie automatisch relevante Ausschreibungen - basierend auf Ihrem Profil.

Kostenlos starten