Open-House-Verfahren verstehen
Das Open-House-Verfahren ist eine besondere Form der öffentlichen Beschaffung, die kein Vergabeverfahren im klassischen Sinne darstellt. Stattdessen schließt der Auftraggeber mit jedem interessierten Unternehmen, das die Bedingungen erfüllt, einen Vertrag.
Was ist ein Open-House-Verfahren und wie funktioniert es?
Beim Open-House-Verfahren bietet der Auftraggeber allen interessierten Unternehmen zu gleichen Konditionen einen Vertrag an. Es gibt keinen Wettbewerb und keine Auswahl, jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, wird Vertragspartner.
Wichtige Merkmale:
- Kein Vergabeverfahren im Sinne des GWB, daher keine Anwendung des Vergaberechts
- Keine Auswahlentscheidung, alle Teilnehmer werden berücksichtigt
- Gleiche Konditionen für alle Vertragspartner
- Freier Beitritt möglich (oft auch während der Laufzeit)
- EuGH-Rechtsprechung als Grundlage (Falk Pharma, C-410/14)
Wo werden Open-House-Verfahren eingesetzt?
Das Open-House-Verfahren wird insbesondere in folgenden Bereichen eingesetzt:
Pharma, Rabattverträge:
- Krankenkassen schließen Open-House-Verträge für Arzneimittel
- Alle pharmazeutischen Unternehmen können zu gleichen Rabattkonditionen beitreten
- Häufig bei Generika mit vielen Anbietern
Weitere Bereiche:
- Standardisierte Dienstleistungen mit einheitlichen Preisen
- Rahmenvereinbarungen ohne Auswahl
Was ist der Unterschied zwischen Open House und klassischer Vergabe?
| Aspekt | Klassische Vergabe | Open House |
|---|---|---|
| Auswahl | Ja, bestes Angebot | Nein, alle werden berücksichtigt |
| Wettbewerb | Preis- und/oder Qualitätswettbewerb | Kein Wettbewerb |
| Vergaberecht | GWB/VgV anwendbar | Nicht anwendbar |
| Konditionen | Bieter kalkulieren selbst | Auftraggeber gibt vor |
| Rechtsschutz | Nachprüfungsverfahren | Zivilrechtlicher Rechtsschutz |
Wie nehme ich an einem Open-House-Verfahren teil?
Die Teilnahme ist in der Regel unkompliziert:
- Bekanntmachung prüfen: Open-House-Verfahren werden auf TED und nationalen Portalen veröffentlicht.
- Bedingungen prüfen: Erfüllen Sie die sachlichen Voraussetzungen (z. B. Zulassung als Arzneimittelhersteller)?
- Beitritt erklären: Unterschreiben Sie die Beitrittserklärung zu den vorgegebenen Konditionen.
- Vertragsbeginn: Nach Prüfung Ihrer Unterlagen beginnt der Vertrag.
Was müssen Pharma-Unternehmen bei Open-House-Verträgen beachten?
Im Pharma-Bereich ist das Open-House-Verfahren besonders relevant:
- Kurzfristige Veröffentlichung: Open-House-Verträge werden oft kurzfristig veröffentlicht
- Zeitdruck: Schnelle Reaktion ist entscheidend
- Patterno BID bietet spezielles Open-House-Monitoring mit Echtzeit-Alerts
Welche Risiken sollte ich beim Open-House-Verfahren bedenken?
- Keine Verhandlung möglich: Die Konditionen stehen fest, take it or leave it
- Marge prüfen: Ist der vorgegebene Preis/Rabatt wirtschaftlich tragbar?
- Marktdynamik: Bei vielen Teilnehmern verteilt sich das Volumen
Fazit
Open-House-Verfahren bieten einen niedrigschwelligen Zugang zu öffentlichen Aufträgen. Insbesondere im Pharma-Bereich sind sie ein wichtiges Instrument. Prüfen Sie sorgfältig, ob die vorgegebenen Konditionen zu Ihrem Geschäftsmodell passen.