Nicht-exklusive Rabattvereinbarungen für pharmazeutische Wirkstoffe im Open-House-Verfahren
Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für pharmazeutische Wirkstoffe und bestimmte Darreichungsformen: Abschluss im Open-House-Verfahren mit einheitlichen Vertragskonditionen und Zugangsverfahren. Die Verträge sind nicht-exklusiv; Beitritt oder Abschluss ist jederzeit zu gleichen Bedingungen möglich. Individuelle Vertragsverhandlungen finden nicht statt. Bei einer späteren Ausschreibung von Exklusivverträgen enden die bestehenden Verträge gemäß den vertraglichen Regelungen.
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