Rabattvereinbarungen für Wirkstoffe im Open-House-Verfahren
Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für Wirkstoffe und bestimmte Darreichungsformen: Abschluss im Open-House-Verfahren mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen unter einheitlichen Vertragskonditionen und Zugangsverfahren. Keine Exklusivität; Beitritt jederzeit zu gleichen Bedingungen möglich. Individuelle Vertragsverhandlungen finden nicht statt. Verträge können bei Durchführung von Exklusivausschreibungen beendet werden.
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