Rabattvereinbarungen für pharmazeutische Wirkstoffe im Open-House-Verfahren
Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für pharmazeutische Wirkstoffe und bestimmte Darreichungsformen: Abschluss im Open-House-Verfahren mit einheitlichen Vertragskonditionen und Zugangsverfahren. Der Beitritt ist jederzeit zu gleichen Bedingungen möglich; individuelle Vertragsverhandlungen finden nicht statt. Es besteht keine Exklusivität. Verträge enden bei Ausschreibung von Exklusivverträgen durch die KKH.
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