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Rechtliches

E-Vergabe-Verordnung

Verordnung zur elektronischen Durchführung von Vergabeverfahren mit Vorgaben für Plattformen, Formate und Verschlüsselung.

Was ist die E-Vergabe-Verordnung?

Die E-Vergabe-Verordnung regelt die technischen und organisatorischen Anforderungen an die elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge. Sie konkretisiert die E-Vergabe-Pflicht aus VgV und GWB.

Rechtsgrundlage

  • § 9 VgV: Elektronische Kommunikation im Oberschwellenbereich
  • § 11a VOB/A EU: Elektronische Mittel bei EU-Bauvergaben
  • § 7 UVgO: Elektronische Kommunikation im Unterschwellenbereich
  • EU-Durchführungsverordnung 2019/1780: eForms-Standard

Zeitrahmen der Einführung

MeilensteinDatum
E-Vergabe-Pflicht Oberschwelle (Bund)18.04.2016
E-Vergabe-Pflicht Oberschwelle (allgemein)18.10.2018
E-Vergabe-Pflicht UnterschwelleSukzessive ab 2020
eForms verpflichtend25.10.2023

Anforderungen an Vergabeplattformen

Elektronische Vergabeplattformen müssen gewährleisten:

  1. Integrität: Schutz vor unbefugter Manipulation
  2. Vertraulichkeit: Verschlüsselung der Angebote bis zum Öffnungstermin
  3. Authentizität: Eindeutige Identifikation der Absender
  4. Verfügbarkeit: 24/7-Zugang für Bieter
  5. Protokollierung: Lückenlose Aufzeichnung aller Vorgänge
  6. Barrierefreiheit: Zugänglichkeit nach BITV 2.0

Elektronische Signatur

Für die Angebotsabgabe sind verschiedene Signaturniveaus möglich:

  • Einfache elektronische Signatur: Textform-Erklärung
  • Fortgeschrittene Signatur: Zuordnung zum Unterzeichner
  • Qualifizierte elektronische Signatur (QES): Höchste Sicherheitsstufe nach eIDAS

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