Was ist CPV-Code 482?
Der CPV-Code 482 steht im Common Procurement Vocabulary für branchenspezifische Software. Dieser dreistellige Untercode des Hauptcodes 48 umfasst spezialisierte Softwarelösungen, die für bestimmte Branchen, Fachbereiche oder Anwendungsgebiete entwickelt wurden.
Was fällt unter CPV 482?
Branchenspezifische Software deckt ein breites Spektrum an Fachanwendungen ab:
- Gesundheitswesen: Krankenhausinformationssysteme (KIS), Laborinformationssysteme (LIS), Praxisverwaltungssoftware
- Finanzverwaltung: Haushaltsmanagementsysteme, Steuerverwaltungssoftware, Kassensysteme
- Bauwesen und Planung: CAD-Software, BIM-Systeme, Stadtplanungssoftware
- Bildung: Schulverwaltungssoftware, E-Learning-Plattformen, Prüfungssysteme
- Justiz: Fallmanagementsysteme, Gerichtsverwaltungssoftware, Register-Software
- Umwelt: Umweltmanagementsysteme, GIS-Fachanwendungen, Monitoringsoftware
Der Unterschied zu allgemeinen Softwarepaketen (CPV 481) liegt in der Spezialisierung: Branchensoftware ist auf spezifische Workflows und regulatorische Anforderungen einer Branche zugeschnitten.
Wer nutzt CPV 482?
Branchenspezifische Software wird von spezialisierten öffentlichen Einrichtungen beschafft:
- Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen für klinische und administrative Systeme
- Finanzämter und Steuerbehörden für Steuerverwaltung und -erhebung
- Planungsämter und Bauaufsichtsbehörden für Baugenehmigungen und Stadtplanung
- Schulen und Universitäten für Verwaltung und Lehre
- Gerichte und Justizbehörden für Fallmanagement und Register
- Umweltbehörden für Monitoring und Berichtswesen
Typische Projektgrößen und Schwellenwerte
Branchensoftware-Projekte sind oft komplex und umfangreich:
| Projekttyp | Typisches Volumen |
|---|---|
| Fachanwendung für einzelne Abteilung | 25.000 – 150.000 € |
| Behördenweite Branchenlösung | 150.000 – 1.000.000 € |
| Landesweite Fachanwendung | 1.000.000 – 10.000.000 € |
| Bundesweite Systemlösung | 5.000.000 – 50.000.000 € |
Die Beschaffung umfasst häufig nicht nur die Lizenz, sondern auch Implementierung, Schulung, Migration und mehrjährigen Support. Die Gesamtkosten (TCO) übersteigen den reinen Lizenzpreis oft um das Drei- bis Fünffache.
Besonderheiten bei der Vergabe
Branchensoftware-Beschaffungen sind vergaberechtlich anspruchsvoll:
- Produktneutralität: Auftraggeber müssen funktional ausschreiben, dürfen keine Produktnamen nennen
- Komplexe Eignungskriterien: Nachweise über Branchenerfahrung und Referenzprojekte erforderlich
- Evaluationsverfahren: Oft mit Teststellungen, Präsentationen und Proof-of-Concept-Phasen
- Verhandlungsverfahren: Aufgrund der Komplexität häufig mit vorheriger Teilnahmewettbewerb
- Langfristige Bindung: Verträge über 3-5 Jahre mit Verlängerungsoptionen
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