Zum Hauptinhalt springen
Zurück zum Glossar
Dokumente

Absageschreiben

Mitteilung an einen nicht berücksichtigten Bieter über die Nichtberücksichtigung seines Angebots mit Angabe der Gründe.

Was ist ein Absageschreiben?

Das Absageschreiben (auch: Nichtberücksichtigungsmitteilung oder Informationsschreiben nach § 134 GWB) ist die formale Mitteilung eines öffentlichen Auftraggebers an einen Bieter, dass dessen Angebot im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt wird.

Rechtliche Grundlagen

Die Pflicht zur Information nicht berücksichtigter Bieter ergibt sich aus:

  • § 134 GWB: Informations- und Wartepflicht (Oberschwellenbereich)
  • § 46 UVgO: Informationspflicht im Unterschwellenbereich
  • § 19 VOB/A: Information bei Bauvergaben (Unterschwelle)
  • § 62 VgV: Unterrichtung der Bewerber und Bieter

Pflichtinhalte nach § 134 GWB

Im Oberschwellenbereich muss das Absageschreiben zwingend folgende Informationen enthalten:

PflichtangabeBeschreibung
Name des erfolgreichen BietersWer hat den Zuschlag erhalten?
Gründe der NichtberücksichtigungWarum wurde das eigene Angebot nicht ausgewählt?
Frühester ZuschlagszeitpunktWann darf der Zuschlag frühestens erteilt werden?

Wartefrist (Stillhaltefrist)

Nach Versand des Absageschreibens muss der Auftraggeber eine Stillhaltefrist einhalten:

  • 15 Kalendertage bei postalischer Übermittlung
  • 10 Kalendertage bei elektronischer Übermittlung (Fax, E-Mail)
  • Erst nach Ablauf dieser Frist darf der Zuschlag erteilt werden
  • Zweck: Ermöglichung des Rechtsschutzes für nicht berücksichtigte Bieter

Unterschied Ober- und Unterschwellenbereich

AspektOberschwelleUnterschwelle
Rechtsgrundlage§ 134 GWB§ 46 UVgO / § 19 VOB/A
InhaltspflichtenUmfassend (Name, Gründe, Frist)Eingeschränkt
Wartefrist10–15 Tage zwingendKeine gesetzliche Pflicht
RechtsschutzVergabekammerZivilgerichte
Sanktion bei VerstoßNichtigkeit nach § 135 GWBSchadensersatz

Reaktionsmöglichkeiten des Bieters

Nach Erhalt eines Absageschreibens stehen dem Bieter verschiedene Optionen offen:

  1. Rüge nach § 160 Abs. 3 GWB: Beanstandung von Vergabefehlern direkt beim Auftraggeber
  2. Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer (innerhalb der Wartefrist)
  3. Detaillierte Nachfrage: Recht auf weitergehende Information über die Gründe
  4. Akzeptanz: Wenn keine Vergabefehler erkennbar sind

Bedeutung für die Praxis

Das Absageschreiben ist für Bieter eine wichtige Informationsquelle:

  • Lernen aus Ablehnungen: Verständnis der Schwächen im eigenen Angebot
  • Wettbewerbsanalyse: Rückschlüsse auf den Markt
  • Rechtsschutz: Grundlage für die Beurteilung, ob ein Nachprüfungsverfahren sinnvoll ist
  • Qualitätsverbesserung: Systematische Auswertung zur Verbesserung zukünftiger Angebote

Patterno hilft

Patterno unterstützt Sie nicht nur bei der Suche nach passenden Ausschreibungen, sondern hilft auch beim systematischen Tracking aller Vergabeverfahren. So behalten Sie den Überblick über Absageschreiben, Fristen und mögliche Rechtsschutzmöglichkeiten. Unsere KI analysiert Ihre Teilnahmehistorie und gibt Hinweise zur Verbesserung Ihrer Angebotsstrategie.

Passende Ausschreibungen finden

Mit Patterno finden Sie automatisch relevante Ausschreibungen - basierend auf Ihrem Profil.

Kostenlos starten