Was ist eine Angemessenheitsprüfung?
Die Angemessenheitsprüfung ist eine Pflicht des öffentlichen Auftraggebers, die Preise der eingegangenen Angebote auf ihre Angemessenheit zu prüfen. Besonderes Augenmerk liegt auf ungewöhnlich niedrigen Angeboten (Dumpingpreise) und unangemessen hohen Preisen.
Rechtliche Grundlagen
- § 60 VgV: Ungewöhnlich niedrige Angebote (Oberschwellenbereich)
- § 44 UVgO: Preisprüfung im Unterschwellenbereich
- § 16d Abs. 1 Nr. 2 VOB/A: Angemessenheitsprüfung bei Bauvergaben
- Art. 69 RL 2014/24/EU: Ungewöhnlich niedrige Angebote
Prüfungsschritte
| Schritt | Beschreibung |
|---|---|
| 1. Preisvergleich | Vergleich der Angebotspreise untereinander und mit der Kostenschätzung |
| 2. Auffälligkeitsschwelle | Identifikation auffällig niedriger/hoher Preise (oft > 20 % Abweichung) |
| 3. Aufklärung | Bieter muss die Preiskalkulation erläutern |
| 4. Bewertung | Auftraggeber prüft die Plausibilität der Erklärung |
| 5. Entscheidung | Annahme des Preises oder Ausschluss |
Ungewöhnlich niedrige Angebote
Der Auftraggeber muss bei Verdacht auf Dumpingpreise:
- Aufklärung verlangen (§ 60 Abs. 1 VgV): Schriftliche Erklärung der Preiskalkulation
- Prüfungsgegenstände: Wirtschaftlichkeit des Fertigungsverfahrens, technische Lösung, günstige Bedingungen, Staatsbeihilfen
- Frist setzen: Angemessene Frist für die Stellungnahme
- Ausschluss: Nur wenn die Erklärung die niedrigen Preise nicht befriedigend erklärt
Unangemessen hohe Preise
Auch überhöhte Preise können problematisch sein:
- Wirtschaftlichkeitsgrundsatz: Preise müssen angemessen sein
- Haushaltsgrundsätze: Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit
- Keine Zuschlagspflicht: Auftraggeber muss nicht auf überteuerte Angebote zuschlagen
- Aufhebung möglich: Bei durchweg unangemessenen Preisen
Patterno hilft
Patterno liefert Marktdaten und Vergleichswerte, die bei der Einschätzung der Preisangemessenheit helfen. Unsere KI analysiert historische Vergabedaten und unterstützt sowohl Auftraggeber bei der Preisprüfung als auch Bieter bei der wettbewerbsfähigen Kalkulation.