Was ist ein Preisspiegel?
Ein Preisspiegel ist eine tabellarische Zusammenstellung und Gegenüberstellung aller Angebotspreise, die in einem Vergabeverfahren eingegangen sind. Er dient der systematischen Preisprüfung und dem Vergleich der Angebote.
Aufbau eines Preisspiegels
Der Preisspiegel wird typischerweise in Tabellenform erstellt:
- Zeilen: Einzelne Positionen des Leistungsverzeichnisses
- Spalten: Die verschiedenen Bieter (häufig anonymisiert)
- Werte: Einheitspreise und Gesamtpreise je Position
- Summen: Gesamtangebotssumme je Bieter
- Kennzeichnung: Auffällige Preise werden markiert (z.B. niedrigste und höchste Preise)
Funktion des Preisspiegels
Der Preisspiegel erfüllt mehrere wichtige Funktionen:
- Preisvergleich: Direkte Vergleichbarkeit der Einheitspreise aller Bieter
- Ausreißererkennung: Identifikation ungewöhnlich hoher oder niedriger Preise
- Mischkalkulation erkennen: Aufdeckung von strategischen Preisverschiebungen zwischen Positionen
- Spekulation erkennen: Wenn Bieter bestimmte Positionen über- und andere unterkalkulieren
- Nachtrags-Risiko bewerten: Niedrige Einheitspreise können auf spätere Nachforderungen hindeuten
Prüfung auf ungewöhnlich niedrige Angebote
Der Preisspiegel ist das zentrale Werkzeug zur Identifikation ungewöhnlich niedriger Angebote (§ 60 VgV):
- Weicht ein Gesamtpreis erheblich vom Durchschnitt ab, muss der Auftraggeber aufklären
- Auch einzelne Einheitspreise werden auf Plausibilität geprüft
- Der Bieter muss seine Kalkulation auf Anforderung offenlegen
Mischkalkulation und Spekulationspreise
Besonders problematisch sind:
- Mischkalkulation: Kosten werden von einer Position in eine andere verschoben
- Spekulationspreise: Positionen mit erwarteter Mengenmehrung werden hochgepreist, Positionen mit erwarteter Minderung unterpreist
- Beides kann zum Angebotsausschluss führen
Vertraulichkeit
Der Preisspiegel enthält sensible Geschäftsdaten und ist daher streng vertraulich. Bieter haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Einsicht in den vollständigen Preisspiegel. Im Nachprüfungsverfahren kann jedoch eingeschränkte Akteneinsicht gewährt werden.
Praxistipp
Bieter sollten ihre Kalkulation positionsgenau durchführen und Mischkalkulationen vermeiden. Ein transparenter Preisspiegel, der die eigene Kalkulation widerspiegelt, schützt vor Aufklärungsgesprächen und Angebotsausschluss.