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Bürgschaft

Sicherungsinstrument im Vergabewesen, bei dem ein Dritter (meist eine Bank) für die Vertragserfüllung des Auftragnehmers einsteht.

Was ist eine Bürgschaft im Vergabewesen?

Die Bürgschaft (auch: Vertragserfüllungsbürgschaft, Gewährleistungsbürgschaft) ist ein zentrales Sicherungsinstrument bei öffentlichen Aufträgen. Ein Dritter – in der Regel eine Bank oder Versicherung – verpflichtet sich, für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten des Auftragnehmers einzustehen.

Arten von Bürgschaften in der Vergabe

Im öffentlichen Auftragswesen kommen verschiedene Bürgschaftsarten vor:

BürgschaftsartZweckZeitpunktTypische Höhe
VertragserfüllungsbürgschaftSicherung der ordnungsgemäßen LeistungBei Vertragsschluss5–10 % der Auftragssumme
GewährleistungsbürgschaftSicherung von MängelansprüchenNach Abnahme3–5 % der Abrechnungssumme
VorauszahlungsbürgschaftSicherung geleisteter VorauszahlungenBei VorauszahlungHöhe der Vorauszahlung
BietungsbürgschaftSicherung der Bindung an das AngebotMit Angebotsabgabe1–5 % der Angebotssumme
MängelansprüchebürgschaftAblösung des SicherheitseinbehaltsNach Abnahme3–5 %

Rechtliche Grundlagen

Die Bürgschaft im Vergaberecht basiert auf:

  • §§ 765–778 BGB: Allgemeine Vorschriften zur Bürgschaft
  • § 17 VOB/B: Sicherheitsleistung bei Bauvergaben
  • § 18 VOB/A: Anforderungen an Sicherheiten
  • § 9c EU VOB/A: Sicherheitsleistungen im EU-Oberschwellenbereich

Vertragserfüllungsbürgschaft im Detail

Die häufigste Bürgschaftsform in der öffentlichen Vergabe:

Voraussetzungen:

  • Ausdrückliche Forderung in den Vergabeunterlagen
  • Angemessene Höhe (grundsätzlich max. 5 % nach VOB/B)
  • Vorlage innerhalb der vereinbarten Frist nach Zuschlag

Inhaltliche Anforderungen:

  • Selbstschuldnerische Bürgschaft (Verzicht auf Einrede der Vorausklage)
  • Unbefristete Laufzeit oder befristet bis zur Abnahme
  • Bürgschaftsurkunde auf den Auftraggeber ausgestellt
  • Bürgschaftserklärung nach anerkanntem Muster

Verhältnismäßigkeit der Bürgschaftsforderung

Der Auftraggeber muss bei der Forderung von Bürgschaften den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten:

  • Kleine Aufträge: Bürgschaften können unverhältnismäßig sein und den Wettbewerb einschränken
  • KMU-Freundlichkeit: Zu hohe Bürgschaftsforderungen benachteiligen kleine und mittlere Unternehmen
  • Kombination vermeiden: Mehrere Bürgschaftsarten gleichzeitig können unzulässig sein
  • § 9c Abs. 1 EU VOB/A: Sicherheitsleistung soll 5 % nicht überschreiten

Kosten der Bürgschaft

Die Kosten einer Bürgschaft hängen von verschiedenen Faktoren ab:

  • Bonität des Auftragnehmers: Bessere Bonität = niedrigere Avalgebühr
  • Bürgschaftssumme: Je höher die Summe, desto höher die absolute Gebühr
  • Laufzeit: Längere Laufzeit = höhere Kosten
  • Typische Avalgebühren: 0,5–3 % der Bürgschaftssumme pro Jahr

Rückgabe der Bürgschaft

Die Rückgabe der Bürgschaftsurkunde erfolgt:

  • Vertragserfüllungsbürgschaft: Nach Abnahme und mängelfreier Leistung
  • Gewährleistungsbürgschaft: Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist und Prüfung
  • Vorauszahlungsbürgschaft: Nach vollständiger Verrechnung der Vorauszahlung

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