Zum Hauptinhalt springen
Zurück zum Glossar
Dokumente

Versicherungsnachweis

Dokument zum Nachweis bestehender Versicherungen, das im Vergabeverfahren als Eignungsnachweis gefordert wird.

Was ist ein Versicherungsnachweis?

Der Versicherungsnachweis ist ein im Vergabeverfahren häufig gefordertes Dokument, mit dem ein Bieter nachweist, dass er über ausreichenden Versicherungsschutz für die Durchführung des Auftrags verfügt. Er gehört zu den Eignungsnachweisen im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.

Rechtliche Grundlagen

Die Forderung von Versicherungsnachweisen basiert auf:

  • § 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
  • § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
  • § 6a VOB/A EU: Eignungsnachweise bei Bauvergaben
  • Formblatt 124 (VHB): Standardnachweis im Vergabehandbuch des Bundes

Typische geforderte Versicherungen

VersicherungsartBeschreibungTypische Mindestdeckung
BetriebshaftpflichtDeckt Personen- und Sachschäden1–5 Mio. EUR
BerufshaftpflichtFür freiberufliche Leistungen500.000–3 Mio. EUR
UmwelthaftpflichtUmweltschäden1–5 Mio. EUR
BauherrenhaftpflichtSpeziell für BauprojekteProjektabhängig
KFZ-HaftpflichtBei FahrzeugeinsatzGesetzliche Mindestdeckung

Form des Nachweises

Der Versicherungsnachweis kann in verschiedenen Formen vorgelegt werden:

  • Versicherungsbestätigung: Schreiben des Versicherers an den Auftraggeber
  • Versicherungspolice (Kopie): Vorlage der aktuellen Police
  • Maklerbestätigung: Bestätigung durch den Versicherungsmakler
  • Eigenerklärung: Erklärung des Bieters mit Verpflichtung zur Vorlage bei Zuschlag

Zeitpunkt der Vorlage

  • Mit dem Angebot: Wenn in den Vergabeunterlagen ausdrücklich gefordert
  • Auf Verlangen: Nur bei Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 50 VgV)
  • Vor Zuschlag: Häufig als Bedingung vor Vertragsschluss
  • Eigenerklärung + späterer Nachweis: Zunächst Erklärung, dann Vorlage auf Anforderung

Verhältnismäßigkeit der Anforderungen

Der Auftraggeber muss die Verhältnismäßigkeit wahren:

  • Mindestdeckungssummen müssen zum Auftragsgegenstand passen
  • Überhöhte Anforderungen schränken den Wettbewerb unzulässig ein
  • Spezialversicherungen dürfen nur bei sachlichem Grund gefordert werden
  • Alternative Nachweismöglichkeiten sollten zugelassen werden

Patterno hilft

Mit Patterno erkennen Sie frühzeitig, welche Versicherungsnachweise in einer Ausschreibung gefordert werden. Unsere KI analysiert die Vergabeunterlagen und listet alle Eignungsanforderungen übersichtlich auf – inklusive Mindestdeckungssummen und Vorlagefristen.

Passende Ausschreibungen finden

Mit Patterno finden Sie automatisch relevante Ausschreibungen - basierend auf Ihrem Profil.

Kostenlos starten